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Von Pinkelpausen, einem Hühnerschreck und Arschtritten - 1/5
del vom 21.07.2000   |   52496 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Denkwürdige Urteile

Kurioses, das man einfach Lesen sollte

Pinkelpause

2100 DM Strafe musste ein Mann bezahlen, der in einem Park eine zehnminütige Pinkelpause einlegte. Eine vorbeikommende Passantin will nämlich gesehen haben, dass sich der Mann etwas mehr mit seinem besten Stück beschäftigt hatte, als für das bloße Urinieren eben notwendig gewesen wäre. Der Mann selber führte zu seiner Verteidigung aus, er habe zuviel Alkohol auf einmal getrunken - da er zu Hause nicht trinken darf - und deshalb lange pinkeln müssen. Die Richterin glaubte hingegen der aufmerksamen Passantin und verurteilte den angeblichen Parkpinkler wegen exhibitionistischer Handlungen zur Zahlung von 2100 DM Strafe.

Rinderdummsinn

Das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat am 13.10.1999 einen Gesetzesentwurf mit folgendem Titel ausgearbeitet:

"Rinderkennzeichnungs- und Rinderetikettierungsüberwachungs- aufgabenübertragungsgesetz",
das den unbescholtenen Bürger vor BSE schützen soll.
Da auch den Beamten dieses Wortmonstrum zu lang erschien, haben sie es wunderbar abgekürzt, und es lautet in kurzer Form RkReÜAÜG! Ob sie vorher jedoch selbst von leicht verseuchtem Fleisch gekostet haben, wollen wir hier besser nicht mutmaßen.

Hühnerschreck

Ein Autofahrer kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn er in der Nähe eines Hühnerstalles seineAutotür laut zuschlägt und daraufhin 143 der Tiere vor Schreck verenden.Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Autofahrer mit dieser übertriebenen "Reaktion" der Hühner nicht hätte rechnen müssen.

Arschtritt

Aus einem Urteil des LAG Düsseldorf:
"Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht."

Verbale Entgleisung

Wer den Sohn seines Vermieters mit den Worten "Hau ab, du Arsch" beleidigt, dem kann deshalb nicht fristlos gekündigt werden. Eine solche einmalige verbale Entgleisung sei noch kein Kündigungsgrund, stellte das Amtsgericht Gelsenkirchen fest.

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