Hallo,
ich habe folgendes Schreiben erhalten.
https://www.pic-upload.de/view-33781612/Scan0001.jpg.html
Mein Anwalt sagte, es würde eine Gesamtstrafe gebildet werden und insgesamt sei sie dann geringer. Wenn ich jetzt darauf antworte, muss die Gesamtstrafe zwingend günstiger für mich sein?
Danke.
Von Gesamtstrafenbildung abgesehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn ich jetzt darauf antworte, muss die Gesamtstrafe zwingend günstiger für mich sein? Muß sie, und vor allem billiger, denn die Geldstrafe würde sich in der Freiheitsstrafe "auflösen" und diese dann halt auf 9 oder 10 Monate aufgestockt.
Muss ich begründen, warum ich die Gesamtstrafenbildung beantrage?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es gibt kein Gesetz, welches das vorschreibt, aber wenn das Gericht Ihrer Ansicht folgen soll, wäre es schon klüger, das zu begründen.
Ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht, da es sich bei den beiden Urteilen in sich schon jeweils um Gesamtstrafen handelt. Hier wird keine neue Gesamtstrafe aus den beiden bisherigen Gesamtstrafen gebildet, sondern die bisherigen Gesamtstrafen werden aufgelöst. Dadurch fällt also auch die seeehr moderat gebildete Gesamtstrafe aus Urteil 2 weg. Ich schreibe morgen noch was dazu... Bin jetzt zu müde und tippe überdies vom Smartphone...
Zitat:Mein Anwalt sagte, es würde eine Gesamtstrafe gebildet werden und insgesamt sei sie dann geringer. Wenn ich jetzt darauf antworte, muss die Gesamtstrafe zwingend günstiger für mich sein?
Im Prinzip ist es so: Wenn aus mehreren Taten eine Gesamtstrafe gebildet wird, dann ist die Gesamtstrafe niedriger als die Summe der Einzelstrafen. Bei der Gesamtstrafenbildung bekommt man also einen Rabatt.
Allerdings sind die zwei Verurteilungen, die Sie schon haben, bereits Gesamtstrafen. D.h. Sie haben schon 2x Rabatt bekommen. Wenn jetzt aus diesen beiden Strafen wieder eine Gesamtstrafe gebildet wird, dann kommt nicht nochmal zwangsläufig ein weiterer Rabatt dazu. Vielmehr werden die beiden Verurteilungen wieder "aufgeschnürt" und zu einer neuen Gesamtstrafe zusammengefasst. Ober der Gesamtstrafenrabatt dabei noch höher ausfällt, ist außerordentlich fraglich - möglicherweise geht das sogar nach hinten los, wenn der Richter, der jetzt die neue Gesamtstrafe festlegt, nicht so großzügig ist, wie der Richter bei den zwei Verurteilungen.
ZitatIch schreibe morgen noch was dazu... :
Die beiden anderen haben es ja jetzt schon erklärt.
Im Übrigen ist auch über die Aussetzung zur Bewährung im Rahmen der neuen Gesamtstrafenbildung neu zu entscheiden. Auch wenn hier realistischerweise sicherlich keine Gefahr droht, dass nicht ausgesetzt wird. Zuständig für die neue Gesamtstrafenentscheidung ist das Gericht, das die höchste Einzelstrafe "im Feuer" hat, also das von dem 1. Urteil.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten