Von Gesamtstrafenbildung abgesehen

21. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2021 21:01:14
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)
Von Gesamtstrafenbildung abgesehen

Hallo,

ich habe folgendes Schreiben erhalten.
https://www.pic-upload.de/view-33781612/Scan0001.jpg.html

Mein Anwalt sagte, es würde eine Gesamtstrafe gebildet werden und insgesamt sei sie dann geringer. Wenn ich jetzt darauf antworte, muss die Gesamtstrafe zwingend günstiger für mich sein?

Danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn ich jetzt darauf antworte, muss die Gesamtstrafe zwingend günstiger für mich sein? Muß sie, und vor allem billiger, denn die Geldstrafe würde sich in der Freiheitsstrafe "auflösen" und diese dann halt auf 9 oder 10 Monate aufgestockt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.08.2021 21:01:14
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

Muss ich begründen, warum ich die Gesamtstrafenbildung beantrage?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Es gibt kein Gesetz, welches das vorschreibt, aber wenn das Gericht Ihrer Ansicht folgen soll, wäre es schon klüger, das zu begründen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht, da es sich bei den beiden Urteilen in sich schon jeweils um Gesamtstrafen handelt. Hier wird keine neue Gesamtstrafe aus den beiden bisherigen Gesamtstrafen gebildet, sondern die bisherigen Gesamtstrafen werden aufgelöst. Dadurch fällt also auch die seeehr moderat gebildete Gesamtstrafe aus Urteil 2 weg. Ich schreibe morgen noch was dazu... Bin jetzt zu müde und tippe überdies vom Smartphone...

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Mein Anwalt sagte, es würde eine Gesamtstrafe gebildet werden und insgesamt sei sie dann geringer. Wenn ich jetzt darauf antworte, muss die Gesamtstrafe zwingend günstiger für mich sein?

Im Prinzip ist es so: Wenn aus mehreren Taten eine Gesamtstrafe gebildet wird, dann ist die Gesamtstrafe niedriger als die Summe der Einzelstrafen. Bei der Gesamtstrafenbildung bekommt man also einen Rabatt.
Allerdings sind die zwei Verurteilungen, die Sie schon haben, bereits Gesamtstrafen. D.h. Sie haben schon 2x Rabatt bekommen. Wenn jetzt aus diesen beiden Strafen wieder eine Gesamtstrafe gebildet wird, dann kommt nicht nochmal zwangsläufig ein weiterer Rabatt dazu. Vielmehr werden die beiden Verurteilungen wieder "aufgeschnürt" und zu einer neuen Gesamtstrafe zusammengefasst. Ober der Gesamtstrafenrabatt dabei noch höher ausfällt, ist außerordentlich fraglich - möglicherweise geht das sogar nach hinten los, wenn der Richter, der jetzt die neue Gesamtstrafe festlegt, nicht so großzügig ist, wie der Richter bei den zwei Verurteilungen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ich schreibe morgen noch was dazu...


Die beiden anderen haben es ja jetzt schon erklärt.

Im Übrigen ist auch über die Aussetzung zur Bewährung im Rahmen der neuen Gesamtstrafenbildung neu zu entscheiden. Auch wenn hier realistischerweise sicherlich keine Gefahr droht, dass nicht ausgesetzt wird. Zuständig für die neue Gesamtstrafenentscheidung ist das Gericht, das die höchste Einzelstrafe "im Feuer" hat, also das von dem 1. Urteil.

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