Welche Farbe hat Juristenhumor? Es gibt nur eine Antwort: Er ist schwarz. Tiefschwarz.
Juristen sind schon sehr eigen, wenn man bedenkt, dass Beispiele, wie: Kind kotzt, Arzt kommt, Kind tot, als "einfache Beispiele zur Veranschaulichung von juristischen Problemen" in seriösen Lehrprogrammen genannt werden. Schön sind auch juristische Fragen und Gehirnwendungen, wenn man sich die Straftat "Betrug" näher anschaut. Kann z.B. eine Prostituierte, die vom Freier Geld genommen und dann den Beischlaf verweigert hat, wegen Betrugs strafbar sein? Hat der Freier einen Schaden im juristischen Sinne erlitten, weil die Prostituierte bei ihm nicht beigegangen ist?
Wilde Fragen, vermischt mit meist schwarzem Humor, der gerne auch bei Tötungsdelikten auftritt. Noch makabrer erscheint daher die juristische Sicht im Fall Wolf - dort treffen Betrug und Tötung nämlich zusammen. Die Affäre ging durch alle Medien:
Wolf, der Ex-Ministerpräsident von Brandenburg, soll den Möchtegern-Mafioso Ralf M. angeheuert haben, die Ehefrau Wolfs zu töten. Dieser kassierte angeblich zwei Drittel seines Honorars, eine Waffe und ward von Wolf so schnell nicht mehr gesehen. Als Ralf blöderweise wegen alter Delikte in einer Polizeikontrolle aufgegriffen wurde, kam ihm eine Offenbarung - er erzählte dem Staatsanwalt, was sich ereignet hatte. Ralf gab an, den Mord nie wirklich beabsichtigt zu haben. 19 Tage später war er frei. Dafür wurde Wolf inhaftiert, die Anklage lautet "versuchte Anstiftung zum Mord".
Wenn man jetzt glaubt, der schlaue Ralf hätte sich als Überführer des bösen Wolfs nun verdient gemacht, indem er sich auf die gute Seite schlug, der irrt. Das angenommene Geld wird dem Gauner nun zum Verhängnis. Die neue Anklage gegen Ralf M. lautet: Betrug zum Nachteil des Wolf.
Der arme Wolf. Nicht nur, dass seine Frau lebt, er wurde nun auch noch um sein Geld betrogen. Der arme Ralf. Hätte er Frau Wolf getötet, hätte er sich sein Geld wenigstens aufrichtig verdient. Ernst gemeint, oder doch kohlrabenschwarz?
Oliver Henn, Neuss beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und hat Interessensschwerpunkte: Insolvenzrecht, EDV-Recht.