quote:Also waren die Bewertungen alle von Verkäufern?
Der Verkäufer hat 430 positive Bewertungensie würde gar keine Sachen bei eBay verkaufen
quote:Irgendwo beides und/oder gar keins.Ob du Ansprüche gegen den Accountinhaber hast, richtet sich danach, ob der Account wirklich gehackt wurde oder nicht und ob der Inhaber dies womöglich fahrlässig erleichtert hat. Das ist aber in der Praxis ein erhebliches Prozessrisiko.Ob du Ansprüche gegen den Kontoinhaber hast, richtet sich auch wieder danach, ob dieser überhaupt mit dem tatsächlichen Verkäufer (dem mutmaßlichen accounthackenden Betrüger) identisch ist oder nicht.Möglicherweise wurde ein Strohmann über irgendwelche Umwege dazu bewegt, sein Konto zur Verfügung zu stellen ("wir sind eine russische Firma und brauchen ein deutsches Konto, zahlen Ihnen dafür 500 EUR/Monat"). Dann hättest du immerhin noch einen Herausgabeanspruch bzgl. des Geldes; in der Regel springen auf solche Angebote aber Leute an, die selbst gar kein Geld haben, dann wäre da also wohl auch nichts zu holen.Oder das Konto wurde mit einem gefälschten Ausweis eröffnet (gerade bei der Postbank sehr beliebte Betrugsmasche in Verbindung mit eBay), dann läßt sich der Hintermann vermutlich auch nicht ermitteln.Ergo: als allererstes Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, alle bekannten Fakten der Polizei/StA mitteilen.Da unwahrscheinlich ist, daß der VK bewußt lügt, nur um den Vertrag nicht erfüllen zu müssen, machen zivilrechtliche Schritte wohl erst mal keinen Sinn.
Gegen wen richten sich meine Ansprüche, gegen den Inhaber des Kontos oder des Ebay-Accounts?
quote:Du *mußt* natürlich keine Anzeige erstatten. Aber was willst du dann tun? Den VK auf Erfüllung verklagen und riskieren, daß er beweisen oder plausibel machen kann, daß sein Account gehackt wurde? Und daß das angegebene Konto nicht seins ist?
Also komme ich um eine Strafanzeige nicht herum?
quote:Du *mußt* gar nicht. Aber da du nicht sicher weißt, wer dich nun betrogen hat (der Accountinhaber, der Kontoinhaber, der Hacker - ob es ihn gibt oder nicht), ist eine Anzeige gegen eine bestimmte Person sinnfrei.
Aber wieso muss ich diese gegen Unbekannt erstatten?
quote:Bei der Postbank zumindest scheint das wohl relativ einfach zu sein. Die genauen Details, wie die Betrüger vorgehen, kenne ich aber auch nicht. Möglicherweise bei einer Filiale im Ausland mit einem gefälschten Ausweis und die Mitarbeiter vor Ort gucken nicht so genau hin.
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