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Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"

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Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"

Hallo,
habe folgendes Problem.
Ich habe bei Ebay ein Notebook gekauft.
Der Verkäufer hat 430 positive Bewertungen und keinerlei negative Äußerungen.
Das Notebook sollte 550EUR Sofortkauf kosten. Ich habe einen Preisvorschlag gesendet über 500EUR, der vom Verkäufer auch angenommen worden ist.
Dann habe ich die Kontodaten über Ebay abgerufen und den ausstehenden Betrag überwiesen.
Nach zwei Tagen habe ich gefragt, ob das Geld angekommen sei und wann mit dem Versand zu rechnen sei.
Einen Tag später meldete sich eine Frau per Email, sie meinte, sie würde gar keine Sachen bei Ebay verkaufen und ihr Account sei gehäckt worden und die Bankdaten, die in ihrem Account zu finden seien würde sie nicht kennen. Den Namen des Kontoinhabers ebenfalls nicht.
Sie würde sich mit Ebay in Verbindung setzen.
Nun warte ich seit 2 Tagen auf Nachricht von Ebay, habe aber auch schon selber an Ebay geschrieben.
Wie sieht es aus? Was kann ich tun?
Gegen wen richten sich meine Ansprüche, gegen den Inhaber des Kontos oder des Ebay-Accounts?
Vielen Dank für die Hilfen.
Viele Grüße
Rudi

-- Editiert am 17.11.2010 10:51


von Rudolf Raser am 17.11.2010 10:51
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"
quote:
Der Verkäufer hat 430 positive Bewertungen

sie würde gar keine Sachen bei eBay verkaufen

Also waren die Bewertungen alle von Verkäufern?

quote:
Gegen wen richten sich meine Ansprüche, gegen den Inhaber des Kontos oder des Ebay-Accounts?

Irgendwo beides und/oder gar keins.

Ob du Ansprüche gegen den Accountinhaber hast, richtet sich danach, ob der Account wirklich gehackt wurde oder nicht und ob der Inhaber dies womöglich fahrlässig erleichtert hat. Das ist aber in der Praxis ein erhebliches Prozessrisiko.

Ob du Ansprüche gegen den Kontoinhaber hast, richtet sich auch wieder danach, ob dieser überhaupt mit dem tatsächlichen Verkäufer (dem mutmaßlichen accounthackenden Betrüger) identisch ist oder nicht.

Möglicherweise wurde ein Strohmann über irgendwelche Umwege dazu bewegt, sein Konto zur Verfügung zu stellen ("wir sind eine russische Firma und brauchen ein deutsches Konto, zahlen Ihnen dafür 500 EUR/Monat"). Dann hättest du immerhin noch einen Herausgabeanspruch bzgl. des Geldes; in der Regel springen auf solche Angebote aber Leute an, die selbst gar kein Geld haben, dann wäre da also wohl auch nichts zu holen.

Oder das Konto wurde mit einem gefälschten Ausweis eröffnet (gerade bei der Postbank sehr beliebte Betrugsmasche in Verbindung mit eBay), dann läßt sich der Hintermann vermutlich auch nicht ermitteln.

Ergo: als allererstes Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, alle bekannten Fakten der Polizei/StA mitteilen.

Da unwahrscheinlich ist, daß der VK bewußt lügt, nur um den Vertrag nicht erfüllen zu müssen, machen zivilrechtliche Schritte wohl erst mal keinen Sinn.

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von Snoop Pooper Scoop am 17.11.2010 11:23
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"
Schon mal vielen Dank.
Also komme ich um eine Strafanzeige nicht herum?
Aber wieso muss ich diese gegen Unbekannt erstatten?

Insgesamt möchte ich da niemanden an den Karren fahren, schon gar nicht der Frau. Da diese, soweit es stimmen mag, nur bedingt was dafür kann.

Trotzdem ist meine Hauptpriorität, wo bekomme ich mein Geld zurück.

Fakt ist, die Frau ist real. Habe sie gegoogelt und mehrfach gefunden.
Den Kontoinhaber gibt es wohl nicht.
Aber was mich interessieren würde, wie man ein gefälschtes Konto auf machen kann.

Trotzdem schon mal vielen dank für ihre ausführliche Antwort.





von Rudolf Raser am 17.11.2010 13:45
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"
quote:
Also komme ich um eine Strafanzeige nicht herum?

Du *mußt* natürlich keine Anzeige erstatten. Aber was willst du dann tun? Den VK auf Erfüllung verklagen und riskieren, daß er beweisen oder plausibel machen kann, daß sein Account gehackt wurde? Und daß das angegebene Konto nicht seins ist?
Der StA ermittelt wenigstens, wem das Konto gehört.

quote:
Aber wieso muss ich diese gegen Unbekannt erstatten?

Du *mußt* gar nicht. Aber da du nicht sicher weißt, wer dich nun betrogen hat (der Accountinhaber, der Kontoinhaber, der Hacker - ob es ihn gibt oder nicht), ist eine Anzeige gegen eine bestimmte Person sinnfrei.
Selbstverständlich gibst du den Sachverhalt (Identität des VK, Kontonummer, ...) an, den Rest macht dann der StA.

quote:
wie man ein gefälschtes Konto auf machen kann

Bei der Postbank zumindest scheint das wohl relativ einfach zu sein. Die genauen Details, wie die Betrüger vorgehen, kenne ich aber auch nicht. Möglicherweise bei einer Filiale im Ausland mit einem gefälschten Ausweis und die Mitarbeiter vor Ort gucken nicht so genau hin.

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von Snoop Pooper Scoop am 17.11.2010 14:25
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"
Gibt es eine Auktionsnummer?

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von bogus1 am 17.11.2010 18:19
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"
Ja, natürlich gibt es eine Ebaynummer.
Aber die Auktion wurde jetzt von eBay gelöscht, wegen der Betrugssache.
Ebay ist damit mit der Sache fertig.
Und die Dame scherrt sich auch nicht mehr....


von Rudolf Raser am 17.11.2010 19:28
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Vom Verkäufer Ebay Account "gehäckt"
Hier noch Tipps:

http://www.123recht.net/Ebay---was-vom-gehackten-Account-gekauft-__f259046.html

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von bogus1 am 17.11.2010 20:04
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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