Hallo, es geht um folgende Sache, ich beschreibe alles so genau wie möglich, sollte ich etwas vergessen haben oder bestehen Fragen dann bitte Feedback geben, ich bin was dieses Thema anbelangt absolut unerfahren und würde mich über jegliche Art von Hilfe und Tipps sehr freuen!
Mir schuldet ein ehemaliger Kumpel 500,- was auch schriftlich festgehalten wurde. Er zahlte und zahlte nicht, habe dann einen Mahnbescheid vom Mahngericht Hagen rausgeschickt, keinerlei Reaktion seinerseits. Daraufhin schickte ich einen Vollstreckungsbescheid raus, erneut keinerlei Reaktion seinerseits. Daraufhin bekam ich einen Vollstreckungstitelm welcher ja 30 Jahre Gültigkeit besitzt.
Nun habe ich einen "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" losgeschickt und seinen Arbeitgeber angegeben; es kam die Antwort vom Gerichtsvollzieher, dass Er dort nicht mehr tätig ist.
Daraufhin einen Antrag auf Vermögensauskunft losgeschickt, der Schuldner hat einen Termin dazu bekommen, ist aber nicht erschienen! Dies steht in dem Folgeschreiben vom Obergerichtsvollzieher, welcher mir die Abschrift des Protokolls zur Kenntnisnahme zugeschickt hat. In dem steht u.a. auch "Ihrem Haftbefehlsantrag habe Ich dem Vollstreckungsgericht zur Entscheidung über einen Haftbefehl vorgelegt". 3 Tage später bekam ich erneut Post vom Obergerichtsvollzieher, wo er mir "das Ergebnis der eingeholten Arbeitgeber-Drittauskünfte der Deutschen Rentenversicherung" zuschickte. Darin steht u.a.
- "Status: Auskunft Arbeitgeber erfolgreich"
Kein Ergebnis zur Auskunft Arbeitgeber
Weiter steht in dem Schreiben:
"Sobald mir die Konten-Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern vorliegt, reiche ich diese nach"
Wie geht das ganze jetzt weiter bzw was muss ich tun? Habe ja immer noch nicht mein Geld...
Den Vollstreckungstitel habe ich nicht mehr, diesen musste ich im Original mit dem Antrag auf Vermögensauskunft als Anlage mitsenden... Bekomme ich den wieder bzw wo kann ich mir den erneut beschaffen?
Was ist mit den Kosten, welche durch den Gerichtsvollzieher und Obergerichtsvollzieher entstanden sind, kann ich diese weiterleiten an den Schuldner?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten, ein Klasse Forum wo einen geholfen wird!
Vom Mahnbescheid zur Vermögensauskunft, komme nun nicht weiter, Hilfe benötigt!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Bekomme ich den wieder bzw wo kann ich mir den erneut beschaffen?
Du musst für den Moment abwarten, wenn du keine Ahnung hast, wo du etwas pfänden kannst. Das original ist nach wie vor beim Gerichtsvollzieher, der ja noch mit Maßnahmen beschäftigt ist. Sobald dessen Maßnahmen (u.a. das Erzwingen der Vermögensauskunft) erledigt ist, bekommst du den Titel auch dann wieder zurück, um ggf. eine Kontopfändung zu machen o.ä.
Zitat:Was ist mit den Kosten, welche durch den Gerichtsvollzieher und Obergerichtsvollzieher entstanden sind, kann ich diese weiterleiten an den Schuldner?
Ganz grundsätzlich musst du dir voraus bezahlen. Allerdings muss der Schuldner sie dir erstatten-. Sprich: Es kommt bei den Schulden oben drauf. Wenn etwas pfändbar ist, dann bekommst du das Geld wieder. Wenn nicht, dann nicht.
Bei solchen Dingen muss man sich besser immer realistische Grenzen setzen, wo man etwas probiert und wo nicht mehr. Sonst wirft man vielleicht immer neues Geld in ein schwarzes Loch, wo nie etwas zurückkommt. Gerade wenn er arbeitslos geworden ist und dann eh kein Geld mehr hat, kann etwas Geduld, bevor man es wieder versucht, ggf. ganz klug sein. Wirklich empfehlen kann man aber keine Vorgehensweise. Mal führt das eine zum Erfolg, mal das andere.
P.S.: Es gibt noch weitere Pfändungsmaßnahmen. Beispielsweise die Mietkaution, sollte er zur Miete wohnen. Oder Rentenansprüche u.ä.
Kleines Update:
Ich habe nun erfahren, dass er wieder berufstätig ist!
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Heute habe ich Post vom Amtsgericht erhalten:
"anliegende Haftbefehlsausfertigung nebst den eingereichten Vollstreckungsunterlagen wird Ihnen zur weiteren Veranlassung zurückgesandt. ..."
Damit habe ich den Vollstreckungstitel zurück.
Dann ist ein Haftbefehl dabei:
"Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet, um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §802c ZPO
(Abgabe Vermögensauskunft) zu erzwingen, weil der Schuldner unentschuldigt nicht erschienen ist.
Rechtshelfebelehrung:
..... .... ...
"Auf Grund des Haftbefehls kann der Gläubiger den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Dem Auftrag an den Gerichtsvollzieher müssen eine Ausfertigung des Haftbefehls, der vollstreckbare Titel und eine genaue Berechnung der Forderung beiliegen. Bisherige Vollstreckungskosten die geltend gemacht wurden, sind zu belegen. Der Haftbefehl ist dem Schuldner bei der Verhaftung in beglaubigter Abschrift zu übergeben."
Verstehe ich das richtig, dass ich den Haftbefehl mit den Vollstreckungstitel und ALLEN bisher gezahlten Kosten (Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten, etc) beim Amtsgericht einreichen muss, damit der Schuldner in Haft geht? Mache ich jetzt gar nichts, passiert auch gar nichts richtig?
Letzendlich habe ich damit immer noch nicht mein Geld zurück, sollte der Schuldner nun in Haft gehen. Wie läuft das ganze dann ab, bzw wie komme ich an nach wie vor an mein Geld?
Ich weiß dass der Schuldner mittlerweile wieder in Vollzeitbeschäftigung ist.
Bitte weiterhin um Rat!
Zitat:Mache ich jetzt gar nichts, passiert auch gar nichts richtig?
Korrekt. Das ist deine Entscheidung, ob es nun weitergehen soll.
Zitat:Ich weiß dass der Schuldner mittlerweile wieder in Vollzeitbeschäftigung ist.
Was hindert dich nun, einen PfÜB für den neuen Arbeitgeber als Drittschuldner zu erwirken?
Wenn Du weisst, wo der Schuldner arbeitet könntest Du direkt wie mepeisen es sagt einen Pfüb (Pfändungs und Überweisungsbeschluss) beantragen und diesen via Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber zustellen lassen.
Kennst Du den Arbeitgeber nicht, würde ich persönlich den Haftbefehl sowie den Titel zum GV übersenden mit eben den Kosten um die Vermögensauskunft zu erzwingen. Denn da steht dann neben den Arbeitgeber eben auch die Bankverbindung drin.
Danach kannst du Weitere Maßnahmen veranlassen
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