Vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurerung ?!?!?!?!

28. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurerung ?!?!?!?!

Liebe 123recht.de Gemeinde,

ich werde im Jahr 2017 der Regelbesteuerung unterzogen. Dieses Jahr (2016) war ich noch Kleinunternehmer. Da ich aber im Jahr 2016 über den 17.500 EUR Umsatz landen werde muss ich mich für das Jahr 2017 von der Kleinunternehmerregelung verabschieden. In 2017 werde ich wieder unter 17.500 EUR landen.

Nunmehr muss ich voraussichtlich im Quartal die Ust.-Voranmeldung vollziehen und habe mir gerade mal "WISO EÜR & Kasse 2017" als Testversion herunter geladen.... Bislang habe ich immer mittels EÜR meinen Gewinn ermittelt. Ich habe meine "Testkaufhonorare" (machte Testkäufe etc.) immer mit den Auslagen (z.B. Fahrkosten 0,30 EUR pro KM, Auslagen etc.) gegengerechnet. Unterm Stich blieb nicht viel Gewinn übrig.

Da ich aber wie oben erwähnt im Jahr 2017 der Regelbesteuerung unterliege und ich keinen Plan habe worauf ich achten muss bitte ich euch "dankend" um Hilfe...... Ich habe mal Testweise bei WISO etwas herum geklickt und nun ich dümmer als vorher ( ja das geht .. :( ) So viele Auswahlen mit Sachkonten, Geldkonten etc.

Kann ich, trotz nicht mehr geltender Kleinunternehmerregelung, nicht einfach wieder eine Excel-EÜR machen?

XXX-Beispiel:

Einnahme = Testkauf XY => 10,00 EUR
Ausgabe = Fahrkosten 7km x 0,30 EUR => 2,10 EUR
Auslagen = Kaufartikel (notwendig um zu beweisen das ich vor Ort war 50% vom Wert) => 1,50 EUR
Auslagen = Briefmarke => 0,60 EUR
----------------------------------------------------------
Gewinn = 5,80 EUR (Dies wurde mittels Einkommenssteuer versteuert unf fertig)


1. Wenn ich nunmehr eine Einnahme von 10,00 EUR generiert habe kann ich dann nicht einfach die Excel Liste mit der Ust erweitern? ===>> Quasi dann so: Einnahme = Testkauf XY => Netto 8,10 EUR // UST 1,90 EUR

2. Was ist mit den Kaufartikeln? Darf ich dann zu 50% (da ein Teil ja immer eigengenutzt wird) oder zu 100% die vermerkte Steuer gegenrechnen um die Gewinnlast zu senken?

3. Wie mache ich es mit der KM-Pauschale? Darf ich die 0,30 EUR dann von den Netto 8,10 EUR oder von den Brutto 10,00 EUR abziehen?

4. Wenn ich bei dem oben geschriebenen XXX-Breispiel dies als Maßgabe für 2017 nehme frage ich mich welche Summe ich an Umsatzsteuer überweisen muss? 1,90 EUR oder was????


Aber noch was: Wenn ich nunmehr Umsatzsteuer abführen muss, muss ich aber am Ende des Jahres nicht nochmal Einkommenssteuer auf den Gewinn zahlen; oder? Die Umsatzsteuer wird doch sicherlich mit der Einkommenssteuer verrechnet?!


DANKE DANKE DANKE

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6 Antworten
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#2
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort Herr/Frau E.,

leider war diese nur bedingt hilfreich; durchaus sammle ich Belege seitdem ich selbstständig bin. Ich habe bislang immer eine EÜR für das Jahresende gemacht und es ist jedes mal problemlos durch gegangen. Alle Ordner sind vorbildlich und für eine etwaige Steuerprüfung perfekt sortiert ..... Das Finanzamt ist schon über die Ust.-Pflicht informiert; aber habe seit 8 Wochen keine Reaktion von denen erhalten; habe heute eine Mail versendet..... Brauche ja auch eine Ust-Nr./ID


Das Problem wird sich mit einem Programm nicht erledigen wenn die Bedienung des Programms auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Bei einem Gewinn von 4500 EUR im Jahr ist ein Steuerberater nicht drin; dann kann ich ja direkt für diesen arbeiten :) oder lasse es direkt einfach sein..... daher mein Hilfegesuch.


So kann ich die reinen Honorare buchen und Fahrkosten, Porto und andere umsatzsteuerfreie Buchungen buchen. Durchaus habe ich verstanden die Belege weiterhin zu sammeln (z.B. Kassenbons etc.) und diese so im 50% Abzug zu bringen; ebenso 50% von der 7-19% MwSt. dann auch gegenrechnen..... umso die Ust.-Summe zu minimieren.

Aber was dann? Ich führe die Umsatzsteuer ab - wird am Ende des Jahres die gezahlte Ust mit der Einkommenssteuer gegengerechnet? Meine Frau (zusammenveranlagt) ist noch sozialversicherungspflichtig tätig. Oder ist die Ust eine weitere Steuer zur Einkommenssteuer??? Sorry; ich weiß ich bin unwissend.....




-- Editiert von terrax34 am 28.12.2016 16:28

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Die USt ist eine völlig andere Steuer als die ESt!
Sie wird nicht bei der ESt angerechnet, wie begrenzt die GewSt.
Aber an das FA abgeführte USt ist bei der EÜR im Zeitpunkt des Abflusses eine Gewinn mindernde Betriebsausgabe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von terrax34):


leider war diese nur bedingt hilfreich; durchaus sammle ich Belege seitdem ich selbstständig bin. Ich habe bislang immer eine EÜR für das Jahresende gemacht und es ist jedes mal problemlos durch gegangen. Alle Ordner sind vorbildlich und für eine etwaige Steuerprüfung perfekt sortiert ..... Das Finanzamt ist schon über die Ust.-Pflicht informiert; aber habe seit 8 Wochen keine Reaktion von denen erhalten; habe heute eine Mail versendet..... Brauche ja auch eine Ust-Nr./ID


Die Frage, wie eine Steuersoftware bedient wird, gehört hier eigentlich nicht rein.

Trotzdem ein schneller Hinweis:

Nicht das Wiso EÜR & Kasse Programm nehmen. WISO Steuersparbuch ist die erste Wahl (oder ein anderes Programm, ich möchte keine Reklame machen!)

Da ist eine EÜR enthalten, mit allem was man braucht. Der per EÜR ermittelte Gewinn kann dann direkt in die ESt-Erklärung übernommen werden.

Und BuhlData hat ein ausgezeichnetes Forum wo gezielt Fragen gestellt werden können.

Die Umsatzsteuererklärung muß elektronisch abgegeben werden, dazu am besten eine "Elster-Zertifikat" (eine kleine Datei) besorgen. Gurgeln hilft weiter.


-- Editiert von BudWiser am 28.12.2016 18:26

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Und eine UStID-Nummer braucht man auch nur, wenn man ins EU-Ausland liefert oder von dort Waren bezieht!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Und eine UStID-Nummer braucht man auch nur, wenn man ins EU-Ausland liefert oder von dort Waren bezieht!

taxpert


...oder die Leistungen von einem EU-Unternehmen (wie eBay, Amazon etc.) bezieht, um
a) die Netto-Rechnungen von o.g. Unternehmen zu erhalten
b) die USt nach §13b UStG ans deutsche FA abzuführen
c) um den Vorsteuerabzug in gleicher Höhe zu erhalten

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