Vom Gewissen der Apotheke
AFP VOM 17.5.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1433 Aufrufe Mehr zum Thema:Apotheke
EuGH verkündet am Dienstag Urteil zum "Fremdbesitzverbot"
Drogeriemarktketten und Arznei-Großhändler scharren mit den Hufen, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) verbreitet bangen Optimismus: Am kommenden Dienstag, 19. Mai, verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur Zukunft der Apothekenlandschaft. Wird es, wie bei den Drogerien, bald wenige große Ketten geben, die den Markt beherrschen? Verbraucher und Apotheker sind gleichermaßen betroffen.
Glaubt man den ABDA-Lobbyisten, dann wollen Apotheker wie Verbraucher, dass alles bleibt, wie es ist. 86 Prozent der Deutschen hätten ein hohes Vertrauen zu den Apothekern. Diese liegen damit, so der Verband, neben Feuerwehrleuten und Piloten an der Spitze. "89 Prozent der Patienten brauchen für ein Vertrauensverhältnis zu ihrem Apotheker eine unabhängige Beratung, 91 Prozent das Wissen, dass der Apotheker von einem unpassenden Medikament abraten kann."
Neun von zehn Patienten unterstützten das bestehende System, folgert die ABDA. Dies erlaubt einem Apotheker bislang den Betrieb von höchstens vier Filialen ("Mehrbesitzverbot"), Ketten mit ausschließlich angestellten Apothekern sind verboten ("Fremdbesitzverbot"). Die ABDA-Schlussfolgerung stimmt freilich nur, wenn ein angestellter Apotheker nicht unabhängig beraten und nicht von einem unpassenden Medikament abraten würde.
Aber natürlich würde auch er das, sagt Ralf Däinghaus, Chef der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Seine Apotheke in Saarbrücken sei der lebende Beweis - und "mindestens so gut, wie jede andere auch". Um genau diese Apotheke geht es auch vor dem EuGH. Das Saarland hatte sie zugelassen und sich dabei bewusst über geltendes deutsches Recht hinweggesetzt. Europa, behaupten die Saarländer, lasse keine andere Wahl.
Doch es gibt wohl nur wenige Bereiche, in denen das europäische Recht spannungsgeladener und damit der Entscheidungsspielraum des EuGH größer ist als im Gesundheitswesen. Dies ist einerseits der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten zugeordnet. Dennoch schweben auch über dem Gesundheitswesen die Grundfreiheiten der europäischen Wirtschaft, insbesondere die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit. Daran, so hat der EuGH schon mehrfach betont, muss sich auch das Gesundheitswesen messen lassen.
EuGH-Rechtsgutachter Yves Bot hat das in seinen im Dezember vorgelegten sogenannten Schlussanträgen getan und das Fremdbesitzverbot gebilligt. Es gewährleiste die Unabhängigkeit der Apotheker und damit eine Versorgung "in hinreichender Qualität und Auswahl", argumentierte Bot. Denn der Einzelapotheker habe nicht nur als Unternehmer die "wirtschaftlichen Realitäten" im Blick, sondern gleichzeitig als "Gesundheitsfachmann" die gesundheitlichen Folgen seines Verhaltens.
Doch zumindest eine beachtliche Minderheit der bundesweit rund 21.000 Apothekeninhaber würde Buchhaltung und Kalkulation offenbar gerne an eine Kapitalgesellschaft abgeben und das Leben als freiberuflicher Unternehmer gegen das eines angestellten Apothekers tauschen. Das jedenfalls sagt Fritz Oesterle, Chef des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, zu dessen Imperium 37.800 Arbeitnehmer in 14 Länder gehören, 1700 Apotheken in Großbritannien, und inzwischen auch DocMorris.
Auch in Deutschland soll es ab Dienstag vorangehen. 200 Apotheker hätten bereits von sich aus bei Celesio angeklopft, berichtet der Branchendienst "Apotheke Adhoc". Mit einigen davon soll Celesio schon ins Geschäft gekommen sein: Gibt der EuGH am Dienstag grünes Licht, gehen die betroffenen Apotheken auf den Pharma-Handelsriesen über.
Ob es dazu kommt, ist offen. Zwar folgt der EuGH in den meisten Fällen den Schlussanträgen seines Generalanwalts, doch gerade bei politisch heiklen Themen ist diese Faustregel mit Vorsicht zu genießen. Denkbar wäre durchaus auch, dass der EuGH die Tür ein Stück weit aufstößt, mit einem bedingten Ja zu Apothekenketten Deutschland aber erlaubt, die Zulassung an strenge Auflagen zu knüpfen.
17. Mai 2009 - 11.46 Uhr
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