Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
nochmal: Freiberufler kann auch ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sein - ein "Kleingewerbe" gibt es nicht!
Wer Freiberufler ist, regelt das EStG - und wer ein Gewerbe hat auch. Das ist die Einteilung für die Einkommensteuer - die Umsatzsteuer ist bei allen gleich - bis 17.500,-- Einnahmen KANN man "Kleinunternehmer" sein, darüber nicht!
Also mal zu einem richtigen FACHMANN!
E.
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"Rike"
von Eugenie am 10.03.2010 10:33
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Danke für deine Hilfe. Habe meinen Mann jetzt erstmal zum Finanzamt geschickt, weil er das noch nicht einmal gemeldet hatte. Da musste er ein Formular für Freiberufliche & Gewerbetreibende ausfüllen. Die gute Frau meinte wohl, dass es sein kann das wir jetzt alle 3 Monate einen Abschlag an das Finanzamt zahlen müssten. Würden sich auf 350 Euro belaufen. Blöd ist nur, dass mein Mann mal einige Monate gar nicht (nebenbei) arbeitet. Waren also bei einer Finanzbuchhalterin die sich auf Gewerbe spezialisier hat. Die sagte uns wiederum, dass er seine Ausgaben ebenso mit hätte verrechnen müssen und er nicht auf so eine hohe Summe wie erst gedacht kommen würde und dann auch keine vierteljährigen Kosten mehr auf Ihn zukommen würden.
Aber das lustige ist wieder... Die Frau sagte uns, dass mein Mann trotzdem noch das Gewerbe anmelden müsste. Also ist er auf zum Gewerbeamt und die meinten wiederum das die Anmeldung auf dem Finanzamt reichen würde und eine Dozententätigkeit nicht als Gewerbe angemeldet werden kann.
Weiß hier jemand darüber bescheid? Wir wissen nicht wo wir uns noch hinwenden können!
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von ichbrauchhilfe am 16.03.2010 12:22
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
eine "Finanzbuchhalterin" darf nur die Buchhaltung machen und nicht Steuerberatung! Und ihre Aussage, Ihr Mann müsse ein Gewerbe anmelden, obwohl er Dozent ist und damit Freiberufler, bestätigt das nur - das Gewerbeamt hat Recht.
Also nochmal: zum Steuerberater!! Dieser macht auch die steuerliche Anmeldung und berät Sie und Ihren Mann ...
E.
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"Rike"
von Eugenie am 16.03.2010 17:24
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Einnahmen - Ausgaben - Zahl in steuererklärung eintragen.
Dafür brauchs keinen Buchhalter. Das kann man selbst. Und selbst die Steuererklärung ist nicht sooo schwer.
Als Freiberufler (Dozent) muss man kein Gewerbeanmelden, nur einen weitere Bogen in der Steuererklärung ausfüllen.
Sobald man sieht wieviel Geld kommt will das Finanzamt ne Vorauszahlung. Die 350 hat die wohl erraten. Oder durch Fragen wieviel man denn macht ermittelt.
Das kann am Jahresende mehr oder weniger werden.
Ich würde mir mal nen Ratgeber kaufen und mich etwas einlesen
Kein "Freiberufler" mit so geringen Umsätzen brauch nen Buchhalter.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Danke!!! Danke!!! Danke!!!
Habe mir jetzt das Buch von Martin Massow "Freiberufler-Atlas: Schnell und erfolgreich selbstständig werden". Wurde von Focus empfohlen
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von ichbrauchhilfe am 18.03.2010 15:09
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