Vom Freiberufler zum Kleingewerbe

22. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)
Vom Freiberufler zum Kleingewerbe

Hallo,

mein Mann arbeitet jetzt schon seit einem halben Jahr als Dozent bei einer Firma und Hauptberuflich ist er bei der Bundeswehr tätig. Da er in zwischen 200 - 300 € die Woche verdient (als Dozent) , werden Wir die Höchstgrenze von 2100 € überschreiten. Der Restbetrag, welcher nicht gerade wenig ist wird auf die Steuer mit niedergelegt. Nun meine Frage. Ist es vielleicht besser für uns, wenn er ein Kleingewerbe anmeldet, oder vielleicht ich? (bin zur Zeit Arbeitslos) Und stelle Ihn als meinen Arbeitnehmer ein? Da ich nach dem Jahr Arbeitslosengeld kein Hartz IV erhalten werde, weil mein Mann zu viel verdiehnt. Ich hoffe Ihr könnt mir erstmal helfen, würden auch einen Lehrgang für Existenzgründung bei der IHK machen.

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-- Editiert am 22.02.2010 12:03

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15 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Da ich nach dem Jahr Arbeitslosengeld kein Hartz IV erhalten werde,

Solltest du dich mal mit dem Thema Gründungszuschuss beschäftigen.
Da gibt es einen Zuschuss zum Existenzstart.


quote:
würden auch einen Lehrgang für Existenzgründung bei der IHK machen

Sehr gute Idee, ist auch voraussetzung für den Gründungszuschuss.


quote:
Und stelle Ihn als meinen Arbeitnehmer ein?

Das wäre möglich (z.B. auf 400 EUR-Basis)




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Keltix
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

Kleiner Hinweis zum Existensgründungszuschuß: Du musst noch mind. 3 Monate Anpruch auf ALG1 haben!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Kleiner Hinweis zum Existensgründungszuschuß: Du musst noch mind. 3 Monate Anpruch auf ALG1 haben!



Danke, gut zu wissen!

Aber denkt Ihr das es besser wäre ein Kleingewerbe anzustreben oder lieber das Geld übers Finanzamt gehen lassen???

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Keltix
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 41x hilfreich)

Meine persönliche Meinung: Durch Existensgründung gibt es für 9 Monate länger ALG 1 + 300 Euro als Existensgründungszuschuss (Wenn der Unternehmenszweck als "Existensfähig" angesehen wird); Da kein Anspuch auf ALG2 besteht würde ich eine Existengründung als Kleinunternehmer/in durchziehen... ist aber meine pers. Meinung...

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#5
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Da kein Anspuch auf ALG2 besteht würde ich eine Existengründung als Kleinunternehmer/in durchziehen... ist aber meine pers. Meinung... /quote]

Nochmal Danke für deine Hilfe. Werde morgen mal mit einer Freundin reden, die hat das vor ein paar Jahren durchgezogen.

lg


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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hab ich etwas verpaßt, muß man den Gewinn aus Kleingewerbe nicht versteuern?

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" Morgenstund ist ungesund"

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#7
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Hab ich etwas verpaßt, muß man den Gewinn aus Kleingewerbe nicht versteuern?


Ja, aber eben nur den Gewinn und als Freiberufler liegt die steuerlich freie Bemessungsgrenze bei 2100€ und bei einem Kleingewerbe wesentlich höher( 17.000 €)!

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#9
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Nicht zu einer Freundin gehen, sondern zu einem FACHMANN!


genau das habe ich zu meinem Mann auch gesagt. Waren bei der IHK zu einem Existenzgründerseminar.
Vom Freiberufler zum Kleingewerbe geht auf jeden Fall hat die Gute zu uns gesagt. Und unsere Rechnungen sollten wir ohne Ust ausgeben.

Ich weiß jetzt nun nicht mehr was sache ist... Du sagst es so und die so...

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#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es geht also um die Umsatzsteuer, es wär hilfreich gewesen, das gleich zu sagen. Die ist kein Grund, ein Kleingewerbe anzumelden, wenn man Firmen als Kunden hat. Die bekommen die Umsatzsteuer nämlich wieder zurück. Also stellt man das bisherige Honorar + Umsatzsteuer in Rechnung. Man macht eine monatliche Umsatzsteuermeldung und führt die Umsatzsteuer gleich wieder ab; das ist wie ein durchlaufender Posten, der weder den Dozenten noch den Autraggeber belastet. Vorteil für den Dozenten: Er bekommt von allen Ausgaben, die für seine Tätigkeit anfallen, auch die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zurück.

Das Einkommen wird mit Kleingewerbe genauso besteuert wie als Freiberufler. Es gibt keine "freie Bemessungsgrenze" von 17.000 Euro für die Einkommensteuer bei Kleingewerbe, da hat die Freundin etwas verwechselt.

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" Morgenstund ist ungesund"

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#12
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für deine Hilfe. Habe meinen Mann jetzt erstmal zum Finanzamt geschickt, weil er das noch nicht einmal gemeldet hatte. Da musste er ein Formular für Freiberufliche & Gewerbetreibende ausfüllen. Die gute Frau meinte wohl, dass es sein kann das wir jetzt alle 3 Monate einen Abschlag an das Finanzamt zahlen müssten. Würden sich auf 350 Euro belaufen. Blöd ist nur, dass mein Mann mal einige Monate gar nicht (nebenbei) arbeitet. Waren also bei einer Finanzbuchhalterin die sich auf Gewerbe spezialisier hat. Die sagte uns wiederum, dass er seine Ausgaben ebenso mit hätte verrechnen müssen und er nicht auf so eine hohe Summe wie erst gedacht kommen würde und dann auch keine vierteljährigen Kosten mehr auf Ihn zukommen würden.

Aber das lustige ist wieder... Die Frau sagte uns, dass mein Mann trotzdem noch das Gewerbe anmelden müsste. Also ist er auf zum Gewerbeamt und die meinten wiederum das die Anmeldung auf dem Finanzamt reichen würde und eine Dozententätigkeit nicht als Gewerbe angemeldet werden kann.

Weiß hier jemand darüber bescheid? Wir wissen nicht wo wir uns noch hinwenden können!

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#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Einnahmen - Ausgaben - Zahl in steuererklärung eintragen.

Dafür brauchs keinen Buchhalter. Das kann man selbst. Und selbst die Steuererklärung ist nicht sooo schwer.

Als Freiberufler (Dozent) muss man kein Gewerbeanmelden, nur einen weitere Bogen in der Steuererklärung ausfüllen.
Sobald man sieht wieviel Geld kommt will das Finanzamt ne Vorauszahlung. Die 350 hat die wohl erraten. Oder durch Fragen wieviel man denn macht ermittelt.
Das kann am Jahresende mehr oder weniger werden.

Ich würde mir mal nen Ratgeber kaufen und mich etwas einlesen

Kein "Freiberufler" mit so geringen Umsätzen brauch nen Buchhalter.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#15
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke!!! Danke!!! Danke!!!
Habe mir jetzt das Buch von Martin Massow "Freiberufler-Atlas: Schnell und erfolgreich selbstständig werden". Wurde von Focus empfohlen

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