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Vom Freiberufler zum Kleingewerbe

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Vom Freiberufler zum Kleingewerbe

Hallo,

mein Mann arbeitet jetzt schon seit einem halben Jahr als Dozent bei einer Firma und Hauptberuflich ist er bei der Bundeswehr tätig. Da er in zwischen 200 - 300 € die Woche verdient (als Dozent) , werden Wir die Höchstgrenze von 2100 € überschreiten. Der Restbetrag, welcher nicht gerade wenig ist wird auf die Steuer mit niedergelegt. Nun meine Frage. Ist es vielleicht besser für uns, wenn er ein Kleingewerbe anmeldet, oder vielleicht ich? (bin zur Zeit Arbeitslos) Und stelle Ihn als meinen Arbeitnehmer ein? Da ich nach dem Jahr Arbeitslosengeld kein Hartz IV erhalten werde, weil mein Mann zu viel verdiehnt. Ich hoffe Ihr könnt mir erstmal helfen, würden auch einen Lehrgang für Existenzgründung bei der IHK machen.

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-- Editiert am 22.02.2010 12:03


von ichbrauchhilfe am 22.02.2010 11:59
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
quote:
Da ich nach dem Jahr Arbeitslosengeld kein Hartz IV erhalten werde,

Solltest du dich mal mit dem Thema Gründungszuschuss beschäftigen.
Da gibt es einen Zuschuss zum Existenzstart.


quote:
würden auch einen Lehrgang für Existenzgründung bei der IHK machen

Sehr gute Idee, ist auch voraussetzung für den Gründungszuschuss.


quote:
Und stelle Ihn als meinen Arbeitnehmer ein?

Das wäre möglich (z.B. auf 400 EUR-Basis)




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 22.02.2010 19:05
Status: Tao (17185 Beiträge)
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Kleiner Hinweis zum Existensgründungszuschuß: Du musst noch mind. 3 Monate Anpruch auf ALG1 haben!

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von Keltix am 23.02.2010 08:34
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
quote:
Kleiner Hinweis zum Existensgründungszuschuß: Du musst noch mind. 3 Monate Anpruch auf ALG1 haben!

Danke, gut zu wissen!

Aber denkt Ihr das es besser wäre ein Kleingewerbe anzustreben oder lieber das Geld übers Finanzamt gehen lassen???

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von ichbrauchhilfe am 23.02.2010 10:32
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Meine persönliche Meinung: Durch Existensgründung gibt es für 9 Monate länger ALG 1 + 300 Euro als Existensgründungszuschuss (Wenn der Unternehmenszweck als "Existensfähig" angesehen wird); Da kein Anspuch auf ALG2 besteht würde ich eine Existengründung als Kleinunternehmer/in durchziehen... ist aber meine pers. Meinung...

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von Keltix am 23.02.2010 11:51
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
quote:
Da kein Anspuch auf ALG2 besteht würde ich eine Existengründung als Kleinunternehmer/in durchziehen... ist aber meine pers. Meinung... /quote]

Nochmal Danke für deine Hilfe. Werde morgen mal mit einer Freundin reden, die hat das vor ein paar Jahren durchgezogen.

lg


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von ichbrauchhilfe am 23.02.2010 15:53
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Hab ich etwas verpaßt, muß man den Gewinn aus Kleingewerbe nicht versteuern?

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" Morgenstund ist ungesund"


von bear am 07.03.2010 23:20
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
quote:
Hab ich etwas verpaßt, muß man den Gewinn aus Kleingewerbe nicht versteuern?

Ja, aber eben nur den Gewinn und als Freiberufler liegt die steuerlich freie Bemessungsgrenze bei 2100€ und bei einem Kleingewerbe wesentlich höher( 17.000 €)!

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von ichbrauchhilfe am 08.03.2010 09:43
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
da sind ja mal wieder Fachleute am Werk!!

Freiberufler und 2100,-- hat nicht zwingend etwas miteinander zu tun - und ein Freiberufler kann kein für diesen Beruf kein Gewerbe anmelden und ist dann bis 17000,-- frei -
Gewerbe ist Gewerbe und ein Freier Beruf ist ein freier Beruf!

Bei der Steuer werden beide gleich erfasst - es gibt die Umsatzsteueuer und die Einkommensteuer - ggf.- noch Gewerbesteuer bei Gewinnen über 24.500,--.

Nicht zu einer Freundin gehen, sondern zu einem FACHMANN!

E.


von Eugenie am 08.03.2010 10:16
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
quote:
Nicht zu einer Freundin gehen, sondern zu einem FACHMANN!

genau das habe ich zu meinem Mann auch gesagt. Waren bei der IHK zu einem Existenzgründerseminar.
Vom Freiberufler zum Kleingewerbe geht auf jeden Fall hat die Gute zu uns gesagt. Und unsere Rechnungen sollten wir ohne Ust ausgeben.

Ich weiß jetzt nun nicht mehr was sache ist... Du sagst es so und die so...

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von ichbrauchhilfe am 09.03.2010 08:42
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Es geht also um die Umsatzsteuer, es wär hilfreich gewesen, das gleich zu sagen. Die ist kein Grund, ein Kleingewerbe anzumelden, wenn man Firmen als Kunden hat. Die bekommen die Umsatzsteuer nämlich wieder zurück. Also stellt man das bisherige Honorar + Umsatzsteuer in Rechnung. Man macht eine monatliche Umsatzsteuermeldung und führt die Umsatzsteuer gleich wieder ab; das ist wie ein durchlaufender Posten, der weder den Dozenten noch den Autraggeber belastet. Vorteil für den Dozenten: Er bekommt von allen Ausgaben, die für seine Tätigkeit anfallen, auch die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zurück.

Das Einkommen wird mit Kleingewerbe genauso besteuert wie als Freiberufler. Es gibt keine "freie Bemessungsgrenze" von 17.000 Euro für die Einkommensteuer bei Kleingewerbe, da hat die Freundin etwas verwechselt.

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" Morgenstund ist ungesund"


von bear am 09.03.2010 11:33
Status: Unsterblich (2122 Beiträge)
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