>Vom Freiberufler zum Kleingewerbe
Es geht also um die Umsatzsteuer, es wär hilfreich gewesen, das gleich zu sagen. Die ist kein Grund, ein Kleingewerbe anzumelden, wenn man Firmen als Kunden hat. Die bekommen die Umsatzsteuer nämlich wieder zurück. Also stellt man das bisherige Honorar + Umsatzsteuer in Rechnung. Man macht eine monatliche Umsatzsteuermeldung und führt die Umsatzsteuer gleich wieder ab; das ist wie ein durchlaufender Posten, der weder den Dozenten noch den Autraggeber belastet. Vorteil für den Dozenten: Er bekommt von allen Ausgaben, die für seine Tätigkeit anfallen, auch die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zurück.
Das Einkommen wird mit Kleingewerbe genauso besteuert wie als Freiberufler. Es gibt keine "freie Bemessungsgrenze" von 17.000 Euro für die Einkommensteuer bei Kleingewerbe, da hat die Freundin etwas verwechselt.
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" Morgenstund ist ungesund"
von bear am 09.03.2010 11:33
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