Hallo liebe Forenmitglieder,
folgenden Sachverhalt möchte ich kurz schildern:
Seit dem 26.04. habe ich ein Firmenfahrrad über einen Leasinggeber beim Fahrradhändler meiner Wahl geleast. Nach nicht einmal drei Wochen musste ich es für über zwei Wochen zur Reparatur geben da der Freilauf defekt war. Damals wurde dann ein komplett neues Hinterrad eingebaut. Letzte Woche ist das gleiche wieder passiert. Ich finde, dass das ein unzumutbarer Zustand ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich mit dem Rad einen Urlaub plane, was ich mit diesem Modell aber nicht machen kann, da ich ja Angst darum haben muss dass es jederzeit wieder passiert. Zwei Freiläufe in 4 Monaten und das bei einem Hochpreisigen Fahrrad...
Lange Rede, kurzer Sinn... Ich möchte den Leasingvertrag Rückabwickeln, die Möglichkeit zur Nachbesserung seitens des Händlers habe ich bereits in Anspruch genommen. Wie sieht die rechtliche Situation nun aus? Kann ich auf eine Rücknahme seitens des Händlers bzw des Herstellers bestehen?
Danke vorab.
Gruß
Martin
Vom Fahrradleasing wg. Mängeln zurücktreten?
19. August 2017
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Frage vom 19. August 2017 | 18:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Fahrradleasing wg. Mängeln zurücktreten?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 19. August 2017 | 19:28
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatKann ich auf eine Rücknahme seitens des Händlers bzw des Herstellers bestehen? :
Nein, da:
ZitatSeit dem 26.04. habe ich ein Firmenfahrrad über einen Leasinggeber beim Fahrradhändler meiner Wahl geleast. :
Man ist damit kein privater Endkunde.
#2
Antwort vom 19. August 2017 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120326 Beiträge, 39874x hilfreich)
ZitatWie sieht die rechtliche Situation nun aus? Kann ich auf eine Rücknahme seitens des Händlers bzw des Herstellers bestehen? :
Kommt ganz darauf an, was Du, der Arbeitgeber, der Leasinggeber und der Händler miteinander vereinbart haben.
Und jetzt?
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