Vom Angebot von "Individuelle Muster und Vorlagen"

26. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)
Vom Angebot von "Individuelle Muster und Vorlagen"

Zuerst einmal finde ich es gut, wenn solche Formulare hier bereitgestellt werden. Allerdings wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch ein solches für die Abmahnmafia erstellt werden würde.

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-- Editiert Oesianer am 26.08.2014 16:11

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6 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das dürfte fast unmöglich sein, da gerade bei Urheberrechtlichen Abmahnungen sachkundig und individuell anhand des Einzelfalls geprüft werden muss, wie eine angemessene Reaktion aussieht.


Allenfalls bei gleichlautenden Massenabmahnungen (z.B. "REDTUBE") könnte man darüber nachdenkenken.
Da steht aber das Problem des Faktors "Zeit" dagegegen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Oder man geht, in einem solchen Falle, zur Verbraucherzentrale. Ist garantiert und nachweislich billiger als irgend welche Anwälte. Das Endergebniss ist das Gleiche!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Endergebniss ist das Gleiche! <hr size=1 noshade>

Das ist schlicht falsch.
Einfachmal etwas näher mit dem Aufgabengebiet der Verbraucherzentrale beschäftigen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Genau!
Das ist schlicht falsch!!!
Denn bei den Verbraucherzentralen sitzen bekanntlich Rechtsanwälte/Innen! Das schreibe ich aus eigener Erfahrung, weil bei mir eine Summe von 2900 € im Raum standen: eingefordert von Kanzlei Rasch & Partner, Hamburg. Endergebnis waren 15 € und dies für die Anwältin bei der VERBRAUCHERZENTRALE!

Also: Erst sich damit beschäftigen bevor man etwas postet!


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sie geben unter mithilfe von Anwälten Rechtsberatung in einfach gelagerten Fällen des Verbraucherrechts.

Mag sein das Du da mit Deinem Fall Glück hattest (und viele andere auch). Die 0815-Beratung dort kann die Beratung eines (spezilisierten) Anwaltes aber nicht ersetzen.



Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und z.B. auch berechtigt im Namen der Mandanten Klage zu erheben.
Dazu ist die Verbraucherzentrale in der Form nicht befugt.

Verbraucherzentralen werden einen auch nicht vor Gericht vertreten bei Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht, ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Bei "unserer" Verbraucherzentrale ist eine Anwältin angestellt. Sie hat ein entsprechendes Schreiben verfasst und das der Abmahn-Mafia zukommen lassen. Danach war Ruhe im Schiff. Mag sein, das in kleineren Ortschaften, keine anwältliche Beratung stattfindet, aber in meinem Fall war es so.

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