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Vom Affen gebissen

AFP VOM 26.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1458 Aufrufe
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Affenbiss

Gerichte in Magdeburg und Köln verhandeln über tierische Attacken

Gleich zwei Gerichte haben sich am Dienstag mit den Folgen von Affenbissen befasst: Das Amtsgericht Köln verhandelte über die Schadenersatzklage eines Kenia-Reisenden gegen den Reiseveranstalter. Vor dem Magdeburger Landgericht ging es um die Forderung einer Krankenkasse, die die Behandlungskosten für einen Affenbiss vom Zoobetreiber zurückverlangt.

Im Fall der in Köln verhandelten Schadenersatzklage war der Kläger auf dem Weg vom Frühstücksraum zu seinem Hotelzimmer mit einer Banane in der Hand von einem wilden Affen angesprungen und gebissen worden. Der Reiseveranstalter führte ins Feld, dass im Eingangsbereich des Hotelrestaurants ein Hinweisschild angebracht gewesen sei, wonach Nahrungsmittel aus dem Restaurantbereich nicht mitgenommen werden dürften. Nach Angaben eines Gerichtsspechers machte der Kölner Amtsrichter in der Verhandlung deutlich, dass er die Klage abweisen wird. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt ergehen.

Vom Affen gebissen wurde im Mai vergangenen Jahres auch eine Frau im Zoo der Stadt Aschersleben in Sachsen-Anhalt. Ein Totenkopfäffchen attackierte die Frau in einem Freigehege, das Besucher über eine Schleuse betreten können. Wegen einer Infektion musste die Zoobesucherin anschließend im Krankenhaus behandelt werden, wodurch der Krankenkasse Behandlungskosten von rund 5000 Euro entstanden. Diese Summe fordert die Kasse nun von der Stadt als Zoobetreiberin zurück. Die Beweisaufnahme, bei der auch der Zooleiter vernommen wurde, ergab indes, dass am Affengehege entsprechende Warnschilder für die Besucher angebracht sind. Eine Entscheidung soll am kommenden Dienstag fallen.

26. Oktober 2010 - 15.55 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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