Vollzeitbeschäftigung + Nebengewerbe anmelden

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Erich34123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Vollzeitbeschäftigung + Nebengewerbe anmelden

Hallo Leute,

ich bin schon seit einigen Jahren in einer Firma eingestellt.

Inzwischen bin ich soweit, dass ich gerne ein Nebengewerbe eröffnen möchte.

Klar ist mir, dass ich hierfür wohl eine Bestätigung von meinem Arbeitgeber benötige.

Könnt ihr mir Tipps geben, auf was zu achten ist?

- Kann man als Nebengewerbe auch eine GmbH eröffnen? Ist das sinnvoll oder lieber ein Kleingewerbe?

- Bis zu welcher Summe ist es ein Kleingewerbe?

- Was für Abgaben fallen an? Umsatzsteuer, Krankenversicherung usw.?

- Kann ich MwSt als Kleingewerbe abführen? Wie sieht es mit einem Firmenwagen oder bereits vorhandenen PKW aus?

- Darf mein Nebengewerbe auch meiner Firma bei der ich beschäftigt bin, Ware teurer verkaufen? Oder geht das nicht, da dort versteckte Gehälter sein könnten....?

- Sind Förderungen von einer Stelle zu erwarten?

Über Antworten und weitere Tipps freue ich mich sehr.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

1. Für eine GmbH brauchen Sie 25.000 Euro Stammkapital. Und ein Kleingewerbe ist keine Rechtsform. Als Rechtsform wäre hier wohl ein Einzelunternehmen angebracht.
2. Lesen Sie mal § 19 des Umsatzsteuergesetzes.
3. Zur Umsatzsteuer siehe 2. Ansonsten fällt vor allem Einkommenssteuer an.
4. Siehe 2.
5. Ja.
6. Nein.
Der Besuch eines Existenzgründerkurses ist dringend zu empfehlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
- Kann man als Nebengewerbe auch eine GmbH eröffnen? Ist das sinnvoll oder lieber ein Kleingewerbe?


Das wäre absolut sinnlos, wenn man keinen Geschäftsführer anstellt (wenn man ihn bezahlen kann). Denn im Nebengewerbe wäre man als einzelner schon mit den normalen Formalitäten ausgelastet, fürs Geschäft bleibt da keine Zeit mehr.



Ein gutgemeinter Rat: mache einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK/HWK bzw. nutze deren Beratung für Existenzgründer.
Das ist heute aufgrund der vielen zu beachtenden Gesetze eigentlich schon Pflicht.



Ein Polster von ca. 5000-10000 EUR sollte man auch haben.
Denn die Lieferanten liefern meist nur nach Vorkasse. Und sind im Falle der Gewährleistung meist sehr unkooperativ ...

Ein Polster sollte man auch der Abmahnungen wegen haben ... einen guten Anwalt sollte man aus eben diesem Grunde auch kennen ...
Idelaerweise prüft der Anwalt den gesamten Auftritt.
Oftmals bieten auch die örtlichen IHK für kleines Geld einen Service an diesen Check durchzuführen.



Mal ehrlich, was sagen dir diese Begriffe (in deinem Interesse bitte
ehrlich, ohne zu googeln):
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBS)
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- GDPdU, NCI, Zugriff Z3
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV



Auch über Versicherungen sollte man nachdenken:
Betriebshaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Produkthaftpflicht

sowie
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Sturm- und Hagelversicherung
Elementarschaden-Versicherung
Glasversicherung
=> jeweils für den gewerblichen Bereich



Hier mal sehr informative Dokumente zum Thema Existenzgründung:
Übersicht Unternehmensgründung

Rechtsleitfaden Unternehmensgründung

Leitfaden Rechtssichere Internetseiten




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Erich34123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und danke für die zahlreichen Antworten.

Einiges ist mir natürlich schon bekannt aus meiner Beschäftigung, auch deswegen weil ich unsere Shopseite und damit das Rechtliche mache.

Vieles aber ist mir unklar.

Ich werde mich mal bei der IHK melden, so ein Kurs erscheint mir auf jeden Fall sehr sinnvoll.

Auch lasse ich mir Zeit bis ich alle nötigen Informationen und Kalkulationen genaustens studiert habe.

Danke nochmals :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Auch lasse ich mir Zeit bis ich alle nötigen Informationen und Kalkulationen genaustens studiert habe.

Eine weise Entscheidung.
Überstürzte Aktionen enden meist nicht positiv.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Sich genauer informieren bei IHK ist sinnvoll. Ein Existenzgründerlehrgang oder -seminar rentiert sich, weil es gibt als Selbstständiger einiges zu beachten, vorallem auch steuerliche Tipps, die einem davor bewahren Probleme mit dem Fiscus zu bekommen. Steuerbüros passen nicht immer auf, da muss man schon selbst Bescheid wissen. Manche Steuerbüros sind nur zum Buchen da, sonst nichts. Suchen Sie sich da ein gutes aus, die Sie auch beraten.
Förderungen gibts teilweise auch, beim Jobcenter nachfragen oder bei der IHK.
Ihr Nebengewerbe sollten Sie natürlich beim AG anmelden.
Hab ich es richtig verstanden, dass Ihr Nebengewerbe so ähnlich wie Ihr Hauptberuf ist, bzw. ihren Betrieb auch als Kunde nutzen wollen? Ich glaub da könnte es Probleme mit ihrem Chef geben. Dazu gibts einige Rechtsvorschriften im Internet nach zu lesen.
Gruß altmärker

3x Hilfreiche Antwort

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