Vollzeitarbeitsvertrag???

10. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
maik29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)
Vollzeitarbeitsvertrag???

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem bei dem ich wirklich nicht mehr weiter weiß.Ich habe seit Juli 09 einen neuen Job im Wachschutz und einen Vollzeitarbeitsvertrag die ersten 3 Monaten war auch alles super hatte auch meine 170-180 Arbeitsstunden im Monat aber seit November läuft einiges schief ich hatte im Novemer nur 120 stunden und im Dezember 126 und jetzt im Januar sogar nur 64 Stunden obwohl ich eine Vollzeitarbeitsvertrag habe.ich habe nun von meinen Vater den Manteltarifvertrag bekommen wo drin steht das man ab 173 Stunden im Monat als Vollzeitkraft zählt.Meine Frage ist nun kann ich dagegen was machen und ist das eigentlich rechtens was die jetzt mit mir machen???

Würde mich über viele antworten freuen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,

Vollzeitarbeitsvertrag und genügend Stunden = kein Thema.

Wenn der AG weniger Arbeit zuteilt ist das sein Problem, er muss den AN aber voll bezahlen. Möglicherweise gibt es Vereinbarungen zu Zeitkonten ?



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maik29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein es gibt es kein Zeitkonto.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. das kann ich nur bekräftigen, was maestro schreibt. du schreibst nichts davon, ob der AG dir den lohn gekürzt hat, wenn ja, musst du das defizit einfordern.

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"... nach bestem Wissen :) .
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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

laut manteltarifvertrag zählst du nur als vollzeitbeschäftigter, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte arbeitszeit vereinbart ist
die wiederum hängt davon ab, in welcher lohngruppe du eingruppiert bist

es gibt(z.b. in bayern) 11 lohngruppen, wobei die mindestarbeitszeit für die einstufung als vollzeitbeschäftigter zwischen 173 stunden (lohngruppe 7a) und 312 stunden (lohngruppe 9) liegen
auch gibt es länderspezifisch unterschiedlcihe manteltarifverträge, die evtl. anderslautende regelungen bzw. zahlen enthalten könnten

dein problem dürfte weniger die einstufung als voll- oder tzeilzeitbeschäftigter sein, als der umstand, wieviel stunden stehen dir laut arbeitsvertrag im monat zu
und muß der AG diese stunden zahlen, auch wenn er sie dir nicht anbieten kann

ich kann mir jetzt auch nicht vorstellen, daß dir der AG einen arbeitsvertrag gibt, der als "vollzeitarbeitsvertrag" betitelt ist
das wäre höchst ungewöhnlich für die branche

wenn im arbeitsvertrag eine mindeststundenzahl vereinbart wurde, hast du darauf anspruch bzw. auf die bezahlung, auch wenn sie nicht abgerufen werden

wenn nicht, dann nicht.......

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maik29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

also bei mir im Vertrag steht drin Vollzeit!!! und ich habe diesen monat nur 64 arbeitsstunden (8 Arbeitstage obwohl der Monat 31 Tage hat) also weniger als eine Teilzeitkraft.Mein supervisior hat zu mir gesagt ist ja wohl klar das bei 6 Leuten und 3 Schichtsystem man nicht auf seine stunden kommt.Ich frage mich wieder rum wieso haben die anderen mitarbeiter dann 176,192,172 Stunden und ein 2 Teilzeitmitarbeiter 109 Stunden und 84 Stunden + anderes objekt!!!

ich habe fast das gefühl als ob man mich rauskegeln möchte obwohl ich mir nie was zu schulden haben kommen lassen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

was ist denn wörtlich zur arbeitszeit und/oder lohngruppeneinteilung vereinbart ?
seid ihr überhaupt tarifgebunden ? oder ist euer MTV allgemeinverbindlich ?
oder ist die gesamte geltung des MTV im arbeitsvertrag vereinbart ?
oder nur in manchen punkten ?

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maik29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

also bei mir steht nur Vollzeit drin im Vertrag und im neuen Manteltarifvertrag vom 1.1.2009 für Berlin/Brandenburg im Wach-Sicherheitsgewerbe steht drin als Vollzeitangesteller gilt wer mindestens 173 Stunden im monat arbeitet und es steht in meinen AV es gelten die Fassungen vom Bundes-Manteltarif sowie die Gültigen Entgeld,Lohn oder Gehaltstarifvertrag.

also habe ich wohl keine chance dagegen vor zu gehen.



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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du hast auf alle fälle einen anspruch darauf, vertragsgemäß beschäftigt zu werden. vielleicht solltest du doch das geld investieren und dich von einem fachanwalt beraten lassen, der dann auch den vertrag richtig lesen kann.

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