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Vollstreckungstitel ohne Kenntnis möglich?

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Vollstreckungstitel ohne Kenntnis möglich?

Ich lese öfter im Internet, dass Leute irgendwelche teils uralten, nicht mehr nachvollziehbaren Forderungen begleichen sollen. Dabei behaupten die Geldeintreiber, es läge ein vollstreckbarer Titel vor, von dem die Betroffenen aber nichts wissen (somit auch keine Verjährung, wenn der Titel besteht).

Meine Frage: Ist es möglich, dass man einen vollstreckbaren Titel aufgebrummt bekommt, ohne etwas davon mitzubekommen? Ich gehe mal davon aus, dass die Betroffenen die ganze Zeit in Deutschland gelebt haben.

Kann so etwas passieren, wenn man den Wohnort wechselt und dabei mit der Ummeldung schlampt? Oder wenn man aus verschiedenen Gründen länger nicht erreichbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt)?

Wie kann man erfahren, ob ein solcher Titel wirklich besteht? Alle Amtsgerichte an früheren Wohnsitzen abklappern, oder kann man einfach telefonisch anfragen?

Oder ist das nur gängiger Bluff von Geldeintreibern, um Leute an der Wahrnehmung der Verjährung zu hindern (wenn es nicht völlig frei erfundene Forderungen sind)?

Und, last but not least: selbst wenn ein Titel vorliegt, sollte doch nach einer Periode von etlichen Jahren (teilweise Jahrzehnte) zumindest eine Verwirkung eingetreten sein, wenn der Anspruch in der ganzen Zeit nie geltend gemacht wurde. Oder?

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von xpuff666 am 26.06.2011 18:11
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>Vollstreckungstitel ohne Kenntnis möglich?
Man kann eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.

Werden Forderungen gestellt, sollte man eine Kopie des Vollstreckungstitels, u n d der Zustellungsurkunde
anfordern.
Und nach Bezahlung unbedingt den Titel herausverlangen.
Hat man das versäumt, ist derjenige glücklich der auch nach
30 Jahren noch im Besitz der Zahlungsbelege ist.
Oftmals geben die Inkassobüros die Schuldtitel, auch nach Erledigung,an andere Geldeintreiber weiter.

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von xxsirodxx am 28.06.2011 12:18
Status: Unsterblich (878 Beiträge)
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>Vollstreckungstitel ohne Kenntnis möglich?
Sorgsamer Gerichtsvollzieher stempelt auf dem Titel, wieviel
€ bereits eingetrieben sind, sodass kein Mißbrauch möglich ist.

quote:
Ist es möglich, dass man einen vollstreckbaren Titel aufgebrummt bekommt, ohne etwas davon mitzubekommen? Ich gehe mal davon aus, dass die Betroffenen die ganze Zeit in Deutschland gelebt haben.

Kann so etwas passieren, wenn man den Wohnort wechselt und dabei mit der Ummeldung schlampt? Oder wenn man aus verschiedenen Gründen länger nicht erreichbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt)?

Selbst schuld, wenn man unbekümmert ist und keine Vorsorge trifft.


von icecycle am 30.06.2011 11:54
Status: Unsterblich (4149 Beiträge)
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>Vollstreckungstitel ohne Kenntnis möglich?
Hallo.

quote:
Meine Frage: Ist es möglich, dass man einen vollstreckbaren Titel aufgebrummt bekommt, ohne etwas davon mitzubekommen?

Ein vollstreckbarer Titel besteht erst, wenn nicht fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben wurde. Die Bescheide müssen dem Schuldner nachweislich zugegangen sein. Der Zugang ist erfolgt wenn der Bescheid in den Machtbereich (Briefkasten am Erstwohnsitz) des Empfängers gelangt ist. Wenn ein Schuldner die Fristen unverschuldet versäumt hat, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.


quote:
Kann so etwas passieren, wenn man den Wohnort wechselt und dabei mit der Ummeldung schlampt? Oder wenn man aus verschiedenen Gründen länger nicht erreichbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt)?

Zu 1: ja, hier liegt eigenes Verschulden vor.
Zu 2: kommt darauf an ob eigenes Verschulden vorliegt.


quote:
Wie kann man erfahren, ob ein solcher Titel wirklich besteht? Alle Amtsgerichte an früheren Wohnsitzen abklappern?

Richtig... wobei natürlich auch die Verjährungsfristen relevant sind. Gläubiger gehen bei einem Mahnverfahren nicht in Vorleistung, um sich dann den Titel an die Wand zu hängen. Nach einem rechtskräftigen Titel folgt also unmittelbar die Beitreibung.


quote:
Oder ist das nur gängiger Bluff von Geldeintreibern, um Leute an der Wahrnehmung der Verjährung zu hindern (wenn es nicht völlig frei erfundene Forderungen sind)?

Wer eröffnet bei frei erfundenen Forderungen ein gerichtliches Mahnverfahren? Legt der "Schuldner" Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und zieht vor Gericht, dann darf der "Gläubiger" die Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.


quote:
Und, last but not least: selbst wenn ein Titel vorliegt, sollte doch nach einer Periode von etlichen Jahren (teilweise Jahrzehnte) zumindest eine Verwirkung eingetreten sein, wenn der Anspruch in der ganzen Zeit nie geltend gemacht wurde. Oder?

Ein titulierter Vollstreckungbescheid gilt nach dem OLG Frankfurt als verwirkt, wenn er länger als 10 Jahre nicht bearbeitet wurde.


Grüße



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-- Editiert am 30.06.2011 18:05


von SvenR am 30.06.2011 18:04
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