quote:Selbst schuld, wenn man unbekümmert ist und keine Vorsorge trifft.
Ist es möglich, dass man einen vollstreckbaren Titel aufgebrummt bekommt, ohne etwas davon mitzubekommen? Ich gehe mal davon aus, dass die Betroffenen die ganze Zeit in Deutschland gelebt haben.Kann so etwas passieren, wenn man den Wohnort wechselt und dabei mit der Ummeldung schlampt? Oder wenn man aus verschiedenen Gründen länger nicht erreichbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt)?
quote:Ein vollstreckbarer Titel besteht erst, wenn nicht fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhoben wurde. Die Bescheide müssen dem Schuldner nachweislich zugegangen sein. Der Zugang ist erfolgt wenn der Bescheid in den Machtbereich (Briefkasten am Erstwohnsitz) des Empfängers gelangt ist. Wenn ein Schuldner die Fristen unverschuldet versäumt hat, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.
Meine Frage: Ist es möglich, dass man einen vollstreckbaren Titel aufgebrummt bekommt, ohne etwas davon mitzubekommen?
quote:Zu 1: ja, hier liegt eigenes Verschulden vor.
Kann so etwas passieren, wenn man den Wohnort wechselt und dabei mit der Ummeldung schlampt? Oder wenn man aus verschiedenen Gründen länger nicht erreichbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt)?
quote:Richtig... wobei natürlich auch die Verjährungsfristen relevant sind. Gläubiger gehen bei einem Mahnverfahren nicht in Vorleistung, um sich dann den Titel an die Wand zu hängen. Nach einem rechtskräftigen Titel folgt also unmittelbar die Beitreibung.
Wie kann man erfahren, ob ein solcher Titel wirklich besteht? Alle Amtsgerichte an früheren Wohnsitzen abklappern?
quote:Wer eröffnet bei frei erfundenen Forderungen ein gerichtliches Mahnverfahren? Legt der "Schuldner" Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und zieht vor Gericht, dann darf der "Gläubiger" die Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Oder ist das nur gängiger Bluff von Geldeintreibern, um Leute an der Wahrnehmung der Verjährung zu hindern (wenn es nicht völlig frei erfundene Forderungen sind)?
quote:Ein titulierter Vollstreckungbescheid gilt nach dem OLG Frankfurt als verwirkt, wenn er länger als 10 Jahre nicht bearbeitet wurde.
Und, last but not least: selbst wenn ein Titel vorliegt, sollte doch nach einer Periode von etlichen Jahren (teilweise Jahrzehnte) zumindest eine Verwirkung eingetreten sein, wenn der Anspruch in der ganzen Zeit nie geltend gemacht wurde. Oder?
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