Hallo liebe Leser,
ich bin Student, und hatte 2005 einen Monat BWL studiert an einer privaten Hochschule. Nun wollte da,als die Hochschule 4200€ haben und anwaltlich hatte man sich auf 2500€ im Vergleich geeinigt. Nun konnte ich das aufgrund meiner finaziellen Situation nicht zahlen (man wollte sich nicht auf Raten einlassen) und hatte beim Gerichtsvollzieher einen Eidesstatt abgeben. Bis vorrige Woche habe ich dann nie wieder etwas von Hochschule gehört, bis ich einen Brief vom Amtsgericht bekam. Hier will die Hochschule nun nach 5 Jahren einen neuen Vollstreckungstitel haben, da die Hochschule angeblich diesen alten verloren hat.
Ist das nach 5 Jahren noch rechtens??
Danke für Eure Hilfe!!!
LG aus Bayern
-----------------
" "
Vollstreckungstitel!!
25. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2010 | 18:46
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 5x hilfreich)
Vollstreckungstitel!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Juni 2010 | 18:53
Von
Status: Schüler (431 Beiträge, 154x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist das nach 5 Jahren noch rechtens?? <hr size=1 noshade>
Ja, das ist rechtens. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren erst in 30 Jahren.
Dass eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden kann, ergibt sich aus § 733 ZPO .
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten