Vollstreckungstitel!!

25. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.10.2010 20:34:22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Vollstreckungstitel!!

Hallo liebe Leser,


ich bin Student, und hatte 2005 einen Monat BWL studiert an einer privaten Hochschule. Nun wollte da,als die Hochschule 4200€ haben und anwaltlich hatte man sich auf 2500€ im Vergleich geeinigt. Nun konnte ich das aufgrund meiner finaziellen Situation nicht zahlen (man wollte sich nicht auf Raten einlassen) und hatte beim Gerichtsvollzieher einen Eidesstatt abgeben. Bis vorrige Woche habe ich dann nie wieder etwas von Hochschule gehört, bis ich einen Brief vom Amtsgericht bekam. Hier will die Hochschule nun nach 5 Jahren einen neuen Vollstreckungstitel haben, da die Hochschule angeblich diesen alten verloren hat.


Ist das nach 5 Jahren noch rechtens??

Danke für Eure Hilfe!!!

LG aus Bayern

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das nach 5 Jahren noch rechtens?? <hr size=1 noshade>


Ja, das ist rechtens. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren erst in 30 Jahren.
Dass eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden kann, ergibt sich aus § 733 ZPO .

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