Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ... DRINGEND!!!

13. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Levent1303ab
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ... DRINGEND!!!

Hallo...

habe da folgendes SEHR dringendes Problem:
nach langer Selbständigkeit musste ich im vergangenen Jahr kapitulieren. Grund hierfür waren depressive Erkrankungen. Auf Grund meiner Krankheit lies ich einiges schleifen und konnte dann auch meine Miete nicht mehr zahlen. Irgendwann nahm sich jemand aus meiner Familie der Sache an und es konnte für eine 90m² Wohnung bei 547 Euro Miete auf dem Sozialamt eine Zahlung des Mietzinses auf unbestimmte Zeit erwirkt werden. Und das ganze bei einer Einzelperson. Trotzalldem stehe ich bei der Vermieterin mit knapp 2.500,00 Euro in der Kreide. Ich führte auch schon Verhandlungen mit ihr. Ihr Vorschlag: Bei Zahlung "ALLER" entstandener Kosten sieht sie von einer Räumung ab. In Ihrer Kostenaufstellung:
ca. 2.500 Euro Mietschuld
ca. 3.000 Euro Anwalts- & Gerichtskosten
ca. 4.000 Euro vorgestreckte Räumungskosten

Außerdem verlangt sie noch einen Bürgen.
Nur sind in meiner insolventen Lage keine 10.000Euro auf zu treiben. Eine andere Wohnung kommt auch nicht in Frage, weil das Sozialamt sagt, dass meine Wohnung "normalerweise" nach unserem Mietspiegel nicht mehr als 260,00 Euro kalt kosten darf. Und das ist bei uns ein Problem.
Es wurde eine Räumung für den 17.01.2003 beantragt & vom hiesigen Gricht bewilligt. Mein Anwalt legte Vollstreckungsschutz gemäß § 765 a ZPO ein. Dieser wurde von der Gegenseite abgeschmettert.
Außerdem teilt mir meine Gemeinde mit, dass sie mich im Falle einer Räumung mich niergends unterbringen können. Außerdem wurde die Miete Dezember & Janunar bezahlt und eine Zahlungszusicherung vom Sozialamt wird jetzt auch nochmals an die Vermieterin gehen.

Jetzt meine Frage: WAS SOLL ICH TUN? Kann man mich denn nicht hier von Gericht aus in der Wohnung behalten? In einem Mieterhandbuch finde ich folgenden Hinweis:

Zitat:
"Wenn ... im Einzelfall z.B. Leben & Gesundheit des Mieters durch den bevorstehenden Umzug gefährdet sind, so ist es durchaus möglich, dass deshalb der Vermieter auch für eine lange Zeit auf die Vollstreckung seines Räungstitels verzichten muss (BVerfG WM 80, 27; OLG Rostock GE 96, 976; OLG Köln WM 89, 585 )."

Es sei hinzuzufügen dass ich "NACHWEIßLICH" hochdepressiv krank bin und im Falle einer Obdachlosigkeit mit einer Siuzidät zu rechnen ist.

Ich würde mich über einen nützlichen Tip "SEHR" freuen und bedanke mich schon mal im vorraus.

mfg,

Levent E.


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