Vollstreckungsschreiben

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sandrak.123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsschreiben

Hallo guten Tag
Nach langem suchen habe ich hier dieses Forum gefunden und hoffe mir kann jemand helfen.
Es geht um einen Betrag von 900 Euro die durch eine versicherungslücke entstanden ist da zuspätes anmelden des arbeitslosengeldes.

Nach etlichen schreiben an die Krankenkasse und bewilligungsbescheiden kam es doch zur zwangsvollstreckung.

Es geht hier um meinen Partner nicht um mich.

Mein Partner hat vor 3 Jahren schon mal einen Eid geleistet als es um eine Inkasso sache ging.

Wir hatten vor 3 Wochen ein Schreiben im Briefkasten das der Zwangsvollstrecker da war wir nicht aufzufinden waren und er erneut kommen wird mit Datum und zwischen 9 und 11
Okay wir waren Zuhause gewartet niemand gekommen.
Auf dem brief standen 2 Nummern eine handynummer die nicht erreichbar ist ständig aus und wenn mal eine SMS kommt das Handy wieder an ist und ich anrufe direkt wieder aus. Dann eine email an die ich schon mein Anliegen geschrieben habe ohne antwort. Und eine Nummer im Internet vom vollstreckungsamt in Koblenz dort jedoch auch niemand erreichbar ist.

Nun weiß ich nicht was ich tun soll
Ich kümmere mich ja und rufe an und gehe der sache nach aber niemand erreichbar.
Zumal ich mich frage wieso kommt er einfach unangemeldet es gibt leute die arbeiten und wieso sagt er dann er kommt und kommt nixht und ist nicht erreichbar egal wie. Habt ihr da einen Tipp

Und wenn mein Partner schonmal einen Eid geleistet hat darf dann erneut jemand kommen und pfänden?

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ja selbstverständlich kann eine neue Vermögensauskunft (ehemals EV) abgenommen werden wenn die alte 2 Jahre her ist. Eine einfache Zwangsvollstreckung kann alle 6 Monate erfolgen. Im Übrigen schützt die VA nicht vor Pfändungen sondern zeigt dem Gläubiger wo er pfänden könnte.

Selbstverständlich kann der GV/Vollstreckungsbeamte jederzeit ohne Termin kommen und wenn er mehrfach niemanden antrifft kann er die Wohnung auch öffnen lassen oder wegen der VA einen Haftbefehl erlassen. Dass er einen Termin hinterlässt ist wirklich nett von ihm aber nicht zwingend notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Zumal ich mich frage wieso kommt er einfach unangemeldet

Weil er sich nicht anmelden muss.
Manchmal haben Menschen die Angewohnheit, noch schnell wertvolle Dinge verschwinden zu lassen, wenn er sich anmeldet.

Zitat:
Und wenn mein Partner schonmal einen Eid geleistet hat darf dann erneut jemand kommen und pfänden?

Klar. Eine Vermögensauskunft hat zum einen eine gewisse Halbwertszeit (früher 3 Jahre, mittlerweile nur noch 2 Jahre). Zum anderen verhindert oder verbietet die keine Pfändungen.

Zitat:
Habt ihr da einen Tipp

Abwarten oder dich mal an die Krankenkasse direkt wenden. Vielleicht ist der Kerle einfach nur zufällig krank?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119641 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sandrak.123):
Nun weiß ich nicht was ich tun soll

Deinem Partner sagen, das er sich mal um seinen Kram kümmern muss oder Dri entsprechende Vollmachten ausstellen soll.
Denn Dir darf und wird ohne Vorlage einer entsprechenden Vollmacht im Original keiner Aukunft geben.


Ratenzahlung wäre möglich?
Schon mit der KK wegen Ratenzahlung Kontakt aufgenommen?


Zitat (von Sandrak.123):
Und wenn mein Partner schonmal einen Eid geleistet hat darf dann erneut jemand kommen und pfänden?

Ja, jederzeit



Zitat (von Sandrak.123):
dort jedoch auch niemand erreichbar ist.

Ich würde es ja mal mit der Post versuchen, eventuell per Einschreiben.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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