Vollstreckungsbescheid bei inkorrekten Angaben

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
lolsfd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid bei inkorrekten Angaben

Hallo,

ich habe mit meinem Namen und der IBAN meiner Eltern etwas bestellt und nicht bezahlt.Nun habe ich einen vollstreckungsbescheid vom Gerichtsvollzieher bekommen, dass das Konto mit der Nummer meiner Eltern aber mit meinem Namen als Schuldner gepfändet werden soll und die sparkasse nun das sparbuch dem gläubiger übergeben soll.

Das Konto läuft ja gar nicht auf meinen namen, kann die sparkasse es dennoch herausgeben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wussten deine Eltern davon? Wenn nicht, hast du möglicherweise bereits eine Straftat begangen (Betrug). Daher solltest du dir dringend Gedanken machen, wie du das bezahlst.
Zu deiner Frage: Wenn es nicht dein Konto ist, geht diese Pfändung ins Leere.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
lolsfd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Eltern wussten davon nichts.Ich leide an einer Persönlichkeitsstörrung und einer Kaufsucht.Ich habe seit Anfang des Jahres eine gesetzliche und finanzielle Betreuung eingerichtet mit einwilligungsvorbehalt.Die smacht ein Anwalt, welcher mir auch mein Geld etc. einteilt.Ich habe der Firma welche mich wegen dem Inkasso anschrieb auch direkt die Nummer meines Betreuuers gegeben.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann solltest du den ganzen Vorgang auch an deinen Betreuer weiterreichen, ihn informieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
lolsfd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, das habe ich schon, ich wollte nur sichergehen, das meine eltern nicht belangt werden bzw. das die Bank einfach das Konto meiner Eltern pfändet.

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