Vollstreckungsbescheid Verjährung unter 30 Jahre ?

19. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Joshua8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid Verjährung unter 30 Jahre ?

Hallo Leute,

ich war mal selbstständig und habe eine Vielzahl gültiger Vollstreckungsbescheide im Wert von zirka 80.000 Euro aus den vergangenen 4 Jahren (hier bin ich Gläubiger).

Zur Zeit ist mein Girokonto gepfändet und ich bin mir nicht sicher welche Verjährungsfristen zu berücksichtigen sind.

Damals teilte mir mein Anwalt mit: Ein Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahr lang gültig, jedoch kann der VB unter gewissen Umständen früher verjähren.
Mein Anwalt teilte mir mit, dass der GV regelmäßig beauftragt werden muss.

Welche Gefahren lauern? Unter welchen Umständen kann der VB frühzeitig verjähren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der RA nicht Verjährung sondern Verwirkung meinte.

Für die Verwirkung braucht man ein Zeit- und ein Umstandsmoment. Es muss also ein erheblicher Zeitraum abgelaufen sein und der Schuldner muss aus irgendwelchen Umständen darauf schließen können, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird.

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und hier noch ein Beispiel eines möglichen Umstandsmomentes: Der Versicherer hat einen Titel gegen den Kunden. Nach 15 Jahren schließt der Kunde eine erneute Versicherung bei dem Versicherer ab und zwei Jahre später geht dem Versicherer auf "Huch, ich hatte doch was in der Mottenkiste."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

VB verjährt nach 30 Jahren (§ 197 BGB ).

Außerdem ist auch noch ggfs. § 212 BGB relevant.

Nur laufende Zinsen können nach 3 Jahren verjähren (§ 195 BGB ).

Verwirkung würde ich hier nicht annehmen.

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4x Hilfreiche Antwort

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