Hallo und guten Tag,
nun ich melde mich hier da ich folgendes Problem habe:
1.) Ich habe angeblich einen Vollstreckungsbescheid vom 14.12.1989 , wobei ich nicht sagen kann ob dieser mir je zugestellt wurde. Kann ich dies nach so langer Zeit noch in Erfahrung bringen.?
2.) Die Summe waren mal 2300.-€ nun sind es ca. 8000.-€ so steht es auf dem Schreiben der Creditreform
3.) Nun habe ich vor ca. 5 Wochen ein Schreiben von der Creditreform bekommen ich soll diese Summe bezahlen.
Nun stellt sich für mich die Frage was muss ich bezahlen, die Zinsen seit 1989?
Zudem droht mir das Inkasso mit Kontopfändung. Was muss ich tun was soll ich tun, was soll ich bezahlen !?
Für jegliche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vollstreckungsbeschei undjetzt Creditreform aus 1989
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde ersteinmal eine Titelkopie anfordern um zu schauen, ob du zu der Zeit wirklich dort gewohnt hast. Dann hast du 14 Tage Zeit ggf. die Widereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.
Zinsen verjähren nach 3 Jahren. D.h. ich würde das Inkasso auch dazu auffordern alle verjährten Zinsen zu streichen.
Sofern das ausstellende Gericht und das Aktenzeichen genannt wurde, kann man parallel auch vom Gericht eine Aktenkopie anfordern. Da ist dann auch der Zustellnachweis vorhanden.
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Danke für die Ratschläge. Ich habe nur das Aktenzeichen von der Creditreform sonst nichts . Lediglich ist der Name der Firma auf dem Schreiben dem ich angeblich die Summe schulde. Zudem stammt der Bescheid (den ich 1989 angeblich zugestellt bekommen habe ), von einer Firm die mich / uns zu damaligen selbständigen Zeiten beliefert hat. Ist wenn, dann aus einer Warenlieferung !!
Sollte dies der Fall sein ändert sich da nicht auch noch etwas.
Dachte gelesen zu haben, dass wenn es aus Gewerbe und einer Warenlieferung ist auch hier andere Regeln gelten.
Freu mich über weitere Ratschläge !
Herzlichen Dank bis jetzt !!!
Zitat:Sollte dies der Fall sein ändert sich da nicht auch noch etwas.
Nur, wenn die Rechtsform entsprechend war. Beispielsweise eine GmbH o.ä.
Im Endeffekt muss man aber erst mal klären, wer auf dem Titel steht. Ob du als Privatperson oder eine Firma. Und klären, ob der TItel wirksam zugestellt wurde. Ging er beispielsweise an die Geschäftsadresse, aber das war damals nicht mehr vermietet an dich, liegt ein Zustellmangel vor.
Dann kannst du, wie The_Mentalist schreibt, bis zu 14 Tage ab ersten Blick auf den Titel Einspruch einlegen. Mit Argument Zustellmangel. Du musst den Zustellmangel allerdings irgendwie beweisen. Bei der Privatadresse üblicherweise mit einer Meldeauskunft vom Amt.
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