quote:Wichtig ist ja wohl nicht was in deinem Mietvertrag steht, sondern was du tatsächlich gezahlt hast.
der Fehler in der Betriebskostenabrechnung ist offensichtlich (man braucht nur die eingegebene Summe mit meinem Mietvertrag zu vergleichen)
quote:Und das wußte der Vermieter, oder hast du das nur mit Zugang der BKA mitgeteilt?
und ich habe alle Beweise, dass ich nicht zu zweit gewohnt habe
quote:Ich habe natürlich das gezahlt, was im Mietvertrag steht. Kann das auch mit Kontoauszügen beweisen, aber sollte nicht eig. der Vermieter das Gegenteil beweisen, wenn er das meint? Ich zahle nämlich meine Miete (inkl. Betriebskoten) regelmäßig.
Wichtig ist ja wohl nicht was in deinem Mietvertrag steht, sondern was du tatsächlich gezahlt hast.
quote:Klar wusste der Vermieter das. Es geht um folgendes: ich hatte 2009 einen Freund und wir hatten uns erstmal entschieden, zusammen zu ziehen. Weil er damals ARGE-Empfänger war, hatte ich im März 2009 meinem Vermieter die ARGE-Unterlagen zu ausfüllen geschickt. Dennoch haben wir uns kurz danach anders überlegt, und ich sendete dann (ungefähr 1 Monat später) meinem Vermieter ein Schreiben, wo ich sagte, dass mein Freund doch nicht zu mir zieht und dass ich weiter allein wohnen werde (ich müsste irgendwo zu Hause noch ne Kopie davon haben, aber finde die nicht mehr...ich meine, der Schreiben ist vom 2009 und wir haben 2012...). Hab noch damals mit dem Immibilienverwalter telefoniert um das zu bestätigen, und die meinten: "es ist ok, wir haben es aufgeschrieben". Auf der BKA 2009, die irgenwann im 2010 kam, stand auch nur eine Person. Und plötzlich bekam ich letztes Jahr die BKA 2010 mit 2 Personen, und seitdem behauptet der Vermieter, ich hätte durch die Arge-Unterlagen einen Untermietervertrag abgeschlossen und bestreitet, dass ich diesen kurz danach kündigte (obwohl er damals die Kündigung telefonisch annahm). Hab seitdem noch Zeugenunterschriften von der Nachbarschaft gesammelt und dem Vermieter geschickt, und mein Anwalt hat letztens vom Stadthaus die bestätigung erhalten, dass die Person, um die es sich handelt, nicht bei mir angemeldet ist. Ich verstehe nicht, wie kann das Gericht einfach so nen Vollstreckungsurteil sprechen, ohne erstmal meine Argumente zu prüfen. Warum können die nicht erstmal ne ganz normale Klage richten, gegen die ich mich auch in Ruhe wehren könnte? Sollte das Gericht der Gegenseite Recht geben, würde ich erstmal Einspruch stellen und im letzten Fall den Betrag in Raten zahlen. Aber so geben die mir keine Chance. Ich müsste jetzt meine Masterarbeit schreiben, die ich spätestens am Anfang September abgeben soll, aber stattdessen werde ich von solchen Sachen bedrückt. Kann ich noch irgendwie die Vollstreckung in ein Gericht verwandeln?
Und das wußte der Vermieter, oder hast du das nur mit Zugang der BKA mitgeteilt?
quote:Wie kann man eine Wiedereinsetzung beantragen? Ich muss leider sagen, mein Anwalt ist ziemlich schlapp...wie gesagt, hab wegen ihm die Einspruchsfrist gegen Vollstreckung versäumt. Und hab gestern mit ihm telefoniert, er meinte: "ich sehe da wenig Aussicht auf Erfolg, aber ich gebe die Unterlagen meiner Haftpflichtversicherung um zu prüfen, ob wie ne Chance haben...". Ich glaube, er hat nur Angst um seinen Gehalt. Sogar die Gerichtsvollzieherin (die von der Gegenseite beauftragt wurde) hat mir bessere Auskünfte gegeben. PS: nach dem Gespräch mit meinem Anwalt hab ich gestern das Gericht angerufen, das mir den Vollstreckungsbrief geschickt hat. Sogar die meinten, ich soll einen Einspruch noch schicken, obwohl die Frist versäumt wurde. Hab das dann gemacht (per Fax geschickt).
Vielleicht klappt ja die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Da ist aber die Mitwirkung des Anwaltes angesagt. Also, setze Dich mit dem in Verbindung.
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Ich verstehe nicht, wie kann das Gericht einfach so nen Vollstreckungsurteil sprechen, ohne erstmal meine Argumente zu prüfen.
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Warum können die nicht erstmal ne ganz normale Klage richten, gegen die ich mich auch in Ruhe wehren könnte?
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Ich habe natürlich das gezahlt, was im Mietvertrag steht.
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Kann das auch mit Kontoauszügen beweisen, aber sollte nicht eig. der Vermieter das Gegenteil beweisen, wenn er das meint?
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der Fehler in der Betriebskostenabrechnung ist offensichtlich (man braucht nur die eingegebene Summe mit meinem Mietvertrag zu vergleichen)
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Ich zahle nämlich meine Miete (inkl. Betriebskoten) regelmäßig.