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Vollstreckung eines Titels

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Vollstreckung eines Titels

Hallo, ich hab da mal eine Frage, die mich schon etwas länger beschäftigt.
Meine Mutter hatte vor ein paar Jahren einen Lebensgefährten, der sie ganz schön betrogen hat. Gott sei dank flog alles auf und sie hatte auch genug Beweise/Zeugen, dass sie mit dem Betrug nichts zu tun hatte. Allerdings lief dieser Scheckbetrug über ein Konto, welches sie für Ihren Lebensgefährten eröffnet hatte, da er eine Eidestattliche Versicherung abgegeben hatte und somit nicht selber in der Lage war ein Konto zu eröffnen. Meine Mutter erklärte sich bereit, den entstanden Schaden durch den Scheckbetrug zu decken und erhielt vom Gericht einen Titel gegen ihren Lebensgefährten über die Summe.
Nun liegt der Titel schon 14 Jahre im Schrank und ist mir nun bei einer Aufräumaktion wieder in die Hände gefallen.
Weiß jemand, wie ich die Angelgenheit nun endlich mal abwicklen kann, damit meine Mutter an ihr Geld kommt?? Es fallen auch immerhin seit 14 Jahren 4% Zinsen auf die Summe an, sodaß es sich mittlerweile um über 5000,00 Euro dreht.
Wäre toll, wenn mir jemand infos zur Vollstreckung geben könnte und an wen ich mich wenden müsste.
Vielen Dank
dedda11


von dedda11 am 10.12.2007 11:46
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>Vollstreckung eines Titels
Den Titel müssen Sie an den zuständigen Gerichtsvollzieher schicken und um Vollstreckungsmaßnahmen bitten.

Die Zuständigkeit des GV hängt vom Wohnort des Schuldners ab; beim zuständigen Amtsgericht/Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle am besten mal anrufen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 10.12.2007 12:05
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>Vollstreckung eines Titels
Super, vielen Dank für die rasche Antwort!!!


von dedda11 am 10.12.2007 12:15
Status: Junior (60 Beiträge)
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>Vollstreckung eines Titels
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 10.12.2007 12:19
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>Vollstreckung eines Titels
quote:
...Es fallen auch immerhin seit 14 Jahren 4% Zinsen auf die Summe an, sodaß es sich mittlerweile um über 5000,00 Euro dreht...

Das wage ich zu bezweifeln, da die Zinsen der Verjährung unterliegen.
von hanibal2102@web.de

Das ist richtig. Zinsen unterliegen der Verjährung. Um die Zinsen der vergangenen 3 Jahre nicht zu verlieren, muss du diese zusätzlich titulieren lassen. Aber: Der Schuldner muss die Einrede der Verjährung geltend machen.

Guckst du hier: <A href='http://www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/zinsverjaehrung.htm&#39; Target=_Blank>Link

Am besten ist, bevor nun den Titel über das Amtsgericht an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle weitergeleitet wird, wenn deine Mutter sich die Zinsen aus den vergangenen Jahren titulieren lässt. Bzgl. der Zinsberechnung gehe auf diese Seite: <A href='http://www.basiszinssatz.de/&#39; Target=_Blank>Link



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"Scientia potentia est."

-- Editiert von was weiß ich? am 10.12.2007 16:38:29


von Was weiss ich? am 10.12.2007 16:35
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