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Vollstreckung durch das Finanzamt ohne Vollstreckungstitel - 1/1
vom 12.11.2009   |   1667 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Erbrecht

Vollstreckung durch das Finanzamt ohne Vollstreckungstitel

Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 09.07.2009 das Konkurrenzverhältnis der vollstreckungsrechtlichen Normen aus der Abgabenordnung (AO) und der Zivilprozessordnung (ZPO) zugunsten der Steuerbehörde geklärt. Grundsätzlich muss vor jeder Zwangsvollstreckung ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Das Finanzamt darf jedoch auch ohne Vorlage eines solchen Titels gegenüber den anderen Miterben in ein zum Nachlass gehörendes Grundstück vollstrecken. Das Grundbuchamt hat dabei nur die formellen Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen, jedoch keine materiell-rechtliche Prüfung vorzunehmen.

Sofern alle Miterben Steuerschuldner sind, ist es für das Finanzamt nunmehr wesentlich einfacher in ein Nachlassgrundstück einer Erbengemeinschaft zu vollstrecken. Die Miterben müssen daher zukünftig damit rechnen, dass wegen Steuerschulden eines anderen Miterben durch die Steuerbehörde ohne vorherige Information in ein Nachlassgrundstück vollstreckt werden kann.

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