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Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

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Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

Sehr geehrete Damen und Herren,

ich habe bei Urkundefälschung.
Bekomme heute von die Staatsanwalt
Ich habe mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung in Höhe von 100€ vereibart, um die Strafe abzahlen zu dürfen. 3251,37€ Geldstrafe Insgesamt.
Da habe ich die Monat Februar,Mai und Juni nicht bezahlen. Es fällt insgesamt 300 Euro.
Warum habe ich nicht bezahlen,weil ich Hartz IV bin. Ab Mitte März bin aus die Firma rausschmeissen :-(
Jetzt habe ich für Juli 2011 30€ überwiesen(ohne Vereinbarung über die Reduzierung der Rate), da ich von meinem geringen Einkommen nicht mehr zahlen konnte,weil ich Hartz IV bin. Kann ich auch nachweisen.
Das Problem ist muss ich für 300 Euro in 10 Tage überweisen,wie kann ich leisten? Wenn ich dieser Aufforderung nicht zahlen,dann muss ich mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.

Mein Frage:
1.) Wie kann ich 300 Euro innerhalb von 10 Tagen zahlen?
2.) Ist möglich 100€ Ratenzahlung zu 30€ reduzieren,falls ich neue Arbeit dann melde ich sowieso nochmal an Staatsanwalt um die Ratenzahlung erhöhen. Ist möglich?

Ich brauche Ihre Tipp.
Entschuldigen Sie mein Grammtikfehler weil ich gehörlos bin.

Danke! Grüss!

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von hannoverboy am 01.07.2011 13:23
Status: Stift (45 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Sie kommen aus Hannover?

Melden Sie sich -persönlich- (ggf. mit jemandem der Gebärdensprache "übersetzen" kann, wenn Sie gehörlos sind) sofort am Montag (zwischen 09:00 und 11:00) dort...:

quote:
Anlaufstelle für Straffällige
Hagenstraße 36
30161 Hannover
Telefon: 0511/99040-20

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 9.00 - 11.00 Uhr und nach Terminabsprachen, Mittwoch geschlossen

...und nehmen Sie Ihren Hartz IV Bescheid und die Zahlungsaufforderung der Staatsanwaltschaft mit. Es gibt in Niedersachsen ein spezielles Programm für Leute in Ihrer Situtation. Man wird dort in der Anlaufstelle Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen und eine angemessene Ratenhöhe vereinbaren.

Hier ein Flyer des Programms:
http://die-anlaufstellen.de/images/stories/flyer-auflage_del-ol-whv.pdf

Der gilt für alle 14 Anlaufstellen in Niedersachsen, also auch in Hannover, auch wenn nur die Anlaufstellen Oldenburg, Delmenhorst und Wilhelmshaven auf dieser Ausgabe des Flyers genannt sind.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 01.07.2011 14:16


von !!Streetworker!! am 01.07.2011 14:14
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Sie sollten sich schnellstens an die StA wenden. Der Rechtspfleger kann ja nicht hellsehen. Für ihn sieht es ganz einfach so aus, dass Sie ein paar Monate lang die Raten überhaupt nicht bezahlt haben und jetzt mal wieder einen Bruchteil zahlen. Das verbucht er als unzuverlässig und widerruft die Genehmigung zur Tilgung in Raten, so dass der Gesamtbetrag fällig wird.

Schreiben Sie doch einfach Ihre Situation und bieten Sie die Ratenhöhe 30 € an, die Sie natürlich dann auch zuverlässig zahlen müssen.



von wastl am 01.07.2011 14:18
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Danke Streetworker, ich werde dann am Montag dort gehen.

Es heisst muss ich Arbeit für Diakonie? Da für Strafbetrag abziehen? Richtig?

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von hannoverboy am 01.07.2011 15:00
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Ja ich komme aus Hannover.Ich melde Ihren ab Montag wieder wie sieht dort aus.

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von hannoverboy am 01.07.2011 15:02
Status: Stift (45 Beiträge)
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
quote:
Es heisst muss ich Arbeit für Diakonie? Da für Strafbetrag abziehen? Richtig?

Diese Möglichkeit besteht ebenfalls, ja.

Ich hatte aber eher eine angemessene Ratenzahlung im Auge. Ich weiß nicht wie die Kollegen in Hannover es genau handhaben aber bei uns läuft es so, dass eine angemessene Rate (z.B. 50,00 €, bei der relativ hohen Strafe von über 3.000 €) mit der Staatsanwaltschaft durch die Anlaufstelle vereinbart wird. Anschliessend wird die Anlaufstelle mit Ihrem Leistungssachbearbeiter bei der ARGE Kontakt aufnehmen und dort veranlassen dass von Ihrem HArtz IV Geld jeden Monat die Rate (z.B. 50,00 €) an die Anlaufstelle gezahlt werden, welche diese dann zur Staatsanwaltschaft weiterleitet.

Aber auch die von Ihnen ins Spiel gebrachte Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit kann man in Angriff nehmen. Sie würden die Strafe dann praktisch "abarbeiten" (und gar nichts mehr zahlen).

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von !!Streetworker!! am 01.07.2011 15:26
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
OK

eine Frage; wenn ich bei Diakonie arbeiten und bekomme ich die Arbeitsvertag von die Firma.

Wie sieht denn mit Diakonie aus?

Sonst bin ja bereits wenn ARGE mein Hartz IV Geld 30 bis 50€ abziehen an Anlaufstelle dann der an Staatsanwaltschaft weiterleiten.

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von hannoverboy am 01.07.2011 16:21
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Sie müssen sich selbst für eins entscheiden:

Arbeiten oder Raten zahlen.

Sie arbeiten auch nicht unbedingt direkt bei der Diakonie, sondern die Diakonie vermittelt Ihnen eine Stelle bei irgendeiner gemeinnützigen Einrichtung. Einen Arbeitsvertrag erhalten Sie natürlich nicht, da es ja kein Arbeitsverhältnis in dem Sinne ist. Sie arbeiten ja nur die Strafe ab, bekommen also auch kein Geld für die Arbeit.

Ich vermute aber mal, dass auch aufgrund Ihres gesundheitlichen Handicaps, für Sie eher eine Ratenzahlung sinnvoller ist, da bei der hohen Strafe wahrscheinlich auch eine sehr hohe Zahl an Arbeitsstunden anfallen würde.

Besprechen Sie das alles am Montag mit den Kollegen in der Hagenstraße. Die können Ihnen das ausführlich erklären.

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von !!Streetworker!! am 01.07.2011 16:32
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Okay.. Danke für dein Hilfe..Ich werde dann am Montag dort besprechen,dann sage ich Ihnen noch die Bescheid.

Schönen Wochenende noch!

Grüss

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von hannoverboy am 01.07.2011 16:36
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
Nun ja, es geht auch beides. Wenn die Strafe durch Arbeit getilgt wird kann der Verurteilte trotzdem parallel dazu etwas bezahlen, was dann natürlich verrechnet wird. Das mag dem Rechtspfleger etwas Wirtschaft machen, aber das ist ja nun kein Hinderungsgrund und es ist ja nicht Aufgabe des Verurteilten, den Rechtspfleger glücklich zu machen.

Es kann also neben der Arbeit auch gezahlt werden.


von wastl am 01.07.2011 18:59
Status: Tao (6972 Beiträge)
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>Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
okay danke wasti

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von hannoverboy am 01.07.2011 19:45
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