Vollstreckbarer Titel gegen Exfirma
Vollstreckbarer Titel gegen Exfirma
Frage nun: Habe ich noch irgendeine Möglichkeit an mein mir zustehendes Geld zu kommen, oder kann ich es abschreiben. Hatte vor, Ende 2009 nochmal eine Zwangsvollstreckung mit evtl. Ed.Versicherung zu veranlassen, wenn der Eintrag im Schuldnerverzeichnis erlischt.
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von job_jk am 01.11.2008 14:55
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>Vollstreckbarer Titel gegen Exfirma
Ihr Titel ist 30 Jahre lang gültig. In der Zeit können Sie beliebig oft Vollstreckungsmaßnahmen beauftragen. Die Kosten dafür tragen aber erst mal Sie.Ob etwas beim Schuldner zu holen ist, können wir naturgemäß nicht aus der Ferne beurteilen. Unter Umständen gilt hier der Grundsatz, dass man dem schlechten Geld kein gutes hinterherwerfen sollte. Also: Kohle abschreiben. -----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
von Jotrocken am 01.11.2008 15:08
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>Vollstreckbarer Titel gegen Exfirma
Zusatzlich zu dem was jotrocken gesagt hat möchte ich hinzufügen, daß Sie die Forderung nicht abschreiben sollten. Sie haben auch noch die Möglichkeit eine wiederholte Eidesstattliche Versicherung zu verlangen,wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in dem Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht ist und zwar in den ersten drei Jahren nach ihrer Abgabe . Die Schuldnerin ist dann zur nochmaligen eidesstattlichen Versicherung Ihnen gegenüber verpflichtet, wenn Sie glaubhaft machen können, dass sie später Vermögen erworben hat; vgl. § 903 ZPOvon Dieter25 am 01.11.2008 15:47
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