>Vollstreckbare Titel - trotzdem kein Geld! Was tun???
Danke!
Ich erklär dir nur noch kurz was es mit der Zustellbestätigung auf sich hat. Offenbar wusste da auch wieder jemand nicht so ganz Bescheid... Die vom Vollstreckungsgericht haben uns gesagt, dass wir für die Kontopfändung eine Zustellbestätigung benötigen, die bekämen wir vom GV nach Zustellung des Titels. Und wir sind davon ausgegangen, dass die wissen wovon die reden.
Muss heute eh zum Arbeitsamt, da frag ich mal wegen dem Insolvenzgeld und der genauen Vorgehensweise.
Lg Mandy mit strampelndem Baby im Bauch
von Mandy_84 am 28.08.2008 09:47
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