Hallo ich haben folgendes Problem es wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
2007 habe ich meiner damaligen Freundin 6500€ für ein Auto geliehen (Schriftlich mit 5 % Zinsen, Rückzahlung binnen 3 Jahren)
2009 haben wir uns getrennt und ich hatte bis dato noch keinen Cent gesehen, dies habe ich auch beweisen können, also immer noch 6500€ + Zinsen offen.
2010 ging das ganze vor Gericht usw. daraufhin bekam ich einen Vollstreckungsbescheid und sie legte kurze Zeit darauf einen Offenbarungseid ab.
2010-2015 hat sie immer wieder mal Geld an mich überwiesen ca. 200€
seit Ende 2015 habe ich nichts mehr von ihr gehört.
Was kann ich tun? Ich hätte doch ganz gerne irgendwann mein Geld zurück.
Vollsteckungsbescheid
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Was kann ich tun?
Gerichtsvollzieher mit Kontopfändung und Lohnpfändung, sowie Pfändung ins bewegliche Vermögen beauftragen und hoffen, dass etwas zu holen ist.
dafür verdient sie zu wenig und PKW läuft auf die Mutti.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Regelmäßig alle 8-10 Jahre den Gerichtsvollzieher beauftragen damit keine Verwirkung eintritt.
Zum einen kann es passieren das da überraschenderweise was zu pfänden ist (weil auch Schuldner gerne mal vergesslich sind). Zum anderen unterliegen viele Schuldner dem Irrglauben, das der Titel nach 30 Jahren nicht mehr gültig wäre.
Vielen Dank Harry
Frage wer beauftragt den gerichtsvolzieher, mach ich das ? Denn das erste mal hat das gleich mein Anwalt gemacht. Kosten des gerichtsvolzieher trägt der Schuldner oder?
Sind meine Ansprüche nach 30 Jahren nicht erloschen ?
ZitatSind meine Ansprüche nach 30 Jahren nicht erloschen ? :
Die Verjährung beginnt mit jeder Vollstreckung wieder von vorne zu laufen. Sollte manaus taktischen Gründen aber nicht dem Schuldner verraten.
Dennoch sollte man alle 8-10 Jahre einen Versuch machen, um der Verwirkung entgegen zu treten.
ZitatKosten des gerichtsvolzieher trägt der Schuldner oder? :
Der Gläubiger muss in Vorlage gehen,kann sich das Geld dann beim Schuldner eintreiben (wenn der was zum pfänden hat)
P.S: Mietkaution, Rentenansprüche pfänden. Ansprüche aus Bausparverträgen oder anderen Sparvermögen (VWL?) pfänden. Alles, was da so nicht niet- und nagelfest ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten