Vollsteckungsbescheid

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chris1988d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollsteckungsbescheid

Hallo ich haben folgendes Problem es wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
2007 habe ich meiner damaligen Freundin 6500€ für ein Auto geliehen (Schriftlich mit 5 % Zinsen, Rückzahlung binnen 3 Jahren)
2009 haben wir uns getrennt und ich hatte bis dato noch keinen Cent gesehen, dies habe ich auch beweisen können, also immer noch 6500€ + Zinsen offen.
2010 ging das ganze vor Gericht usw. daraufhin bekam ich einen Vollstreckungsbescheid und sie legte kurze Zeit darauf einen Offenbarungseid ab.
2010-2015 hat sie immer wieder mal Geld an mich überwiesen ca. 200€
seit Ende 2015 habe ich nichts mehr von ihr gehört.
Was kann ich tun? Ich hätte doch ganz gerne irgendwann mein Geld zurück.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich tun?

Gerichtsvollzieher mit Kontopfändung und Lohnpfändung, sowie Pfändung ins bewegliche Vermögen beauftragen und hoffen, dass etwas zu holen ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Chris1988d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

dafür verdient sie zu wenig und PKW läuft auf die Mutti.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Regelmäßig alle 8-10 Jahre den Gerichtsvollzieher beauftragen damit keine Verwirkung eintritt.

Zum einen kann es passieren das da überraschenderweise was zu pfänden ist (weil auch Schuldner gerne mal vergesslich sind). Zum anderen unterliegen viele Schuldner dem Irrglauben, das der Titel nach 30 Jahren nicht mehr gültig wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Chris1988d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Harry
Frage wer beauftragt den gerichtsvolzieher, mach ich das ? Denn das erste mal hat das gleich mein Anwalt gemacht. Kosten des gerichtsvolzieher trägt der Schuldner oder?
Sind meine Ansprüche nach 30 Jahren nicht erloschen ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Chris1988d):
Sind meine Ansprüche nach 30 Jahren nicht erloschen ?

Die Verjährung beginnt mit jeder Vollstreckung wieder von vorne zu laufen. Sollte manaus taktischen Gründen aber nicht dem Schuldner verraten.

Dennoch sollte man alle 8-10 Jahre einen Versuch machen, um der Verwirkung entgegen zu treten.



Zitat (von Chris1988d):
Kosten des gerichtsvolzieher trägt der Schuldner oder?

Der Gläubiger muss in Vorlage gehen,kann sich das Geld dann beim Schuldner eintreiben (wenn der was zum pfänden hat)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

P.S: Mietkaution, Rentenansprüche pfänden. Ansprüche aus Bausparverträgen oder anderen Sparvermögen (VWL?) pfänden. Alles, was da so nicht niet- und nagelfest ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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