Der Bevollmächtigte ist befugt, sämtliche in diesem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen in Namen des Vollmachtgebers abzugeben und entgegenzunehmen bzw. entsprechend zu handeln.
Thomas J. Lauer, Lemgo beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, Internet und Computerrecht.