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Anwalt zum Festpreis » Recht in Spanien

Vollmacht für Spanien

Vollmacht für Spanien
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Alstertor 15, 20095 Hamburg, Tel: 040-61199246, Fax: 032-221093821
Familienrecht, Internationales Recht, Wettbewerbsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 98
Onlineanfragen möglichVollmacht für Spanien enthält folgende Leistung:

Preis 
€299,00 
inkl. MwSt. 
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Überblick
„Paket Entwurf Vollmacht Spanien“
Sie benötigen für Spanien eine den dortigen Anforderungen (muss zumindest beglaubigt, teilweise auch beurkundet, weiter mit Apostille versehen werden) entsprechende Vollmacht für die Verwendung in Spanien (z.B. Grundstückskauf oder -verkauf, Erbschaftsabwicklung, Prozessvollmachten, Unternehmenskäufe – und gründungen, Kaufverträge etc.).

Dieser Auftrag beinhaltet:
Wir fertigen nach Ihren Vorgaben (Zweck der Vollmacht, Angaben zum Objekt etc.) einen Entwurf einer zweisprachigen Vollmacht. Diese Vollmacht zeichnet sich dadurch aus, dass der spanische und der deutsche Vollmachtstext sich in Spalten auf der gleichen Seite textlich gegenüberstehen.

Umfang dieses Auftrages:
Einmalige Erstellung des Vollmachtsentwurfes.
Sollten Sie über den Entwurf hinaus eine weitere Tätigkeit durch uns wünschen, ist ein gesonderter Auftrag, der gesondert zu vergüten ist, zu erteilen.

Bearbeitungsdauer des Auftrages:
In der Regel 2 bis 4 Werktage nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.



© RA Dannheisser







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