Vollmacht für Kreditkartennutzung

20. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)
Vollmacht für Kreditkartennutzung

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage bezüglich Vollmachten.
Ich habe eine Kreditkarte, die auf meinen Namen läuft und möchte meinem Lebenspartner gerne ermöglichen diese auch gelegentlich zu nutzen. Eine Partnerkarte würde zusätzlich Geld kosten pro Jahr.
Könnte ich nicht eine einfache Vollmacht erstellen die er jedes Mal wenn er meine Karte zum einkaufen benutzt dabei hat und sie dann zeigt wenn er damit bezahlt? Beziehungsweise er unterschreibt einfach mit seinem Namen und wenn jemand vernünftig drauf schaut wie es sein soll, kann er die Vollmacht zeigen. Die meisten Kassierer schauen sowieso nicht auf die Karte. Es geht mir nicht darum betrügen zu wollen, sondern ihm legal zu ermöglichen, mit der Karte zu bezahlen ohne dass er Stress bekommt. Die nächste Frage wäre dann natürlich, wenn das mit der Vollmacht legal wäre, ob die Kassierer das auch akzeptieren. Ich hatte mir gedacht, dass bei der Vollmacht eine Fotokopie meines Ausweises mit dabei ist wo man die Unterschrift entsprechend sieht.
Seht ihr da eine Möglichkeit?

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag an alle.

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Müsste meines Wissens nach rechtens sein und in den meisten Fällen gehen. Nichts desto trotz könnten die Verkäufer die Zahlung aus Sicherheitsgründen ablehnen. Mir wäre das persönlich aber viel zu umständlich. Im Zweifelsfall würde ich einfach eine weiteres, kostenloses Kreditkarten-Konto aufmachen.

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#2
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Grundsätzlich gebe ich dir recht mit dem weiteren Konto. In dem Fall gehts mir allerdings um die Amazon Kreditkarte, bei der man Punkte für jeden Umsatz bekommt und dafür dann letztlich Geld. Sie rentiert sich nur dann, wenn man nahezu 90% mit der Karte bezahlt. Also nicht nur bei Amazon selbst, sondern auch beim Tanken und normalen Einkaufen.
Es macht also Sinn, dass er die auch selbst benutzt, wenn ich mal nicht mit einkaufe.
Ich denke wir versuchen das einfach mal und machen es vielleicht auch so, dass ich die ersten Male mit dabei bin. Wir gehen eh immer in den beiden gleichen Läden einkaufen, da werden sich die Kassierer vielleicht sogar an ihn erinnern und dann nicht mehr komisch reagieren.
Und wenns mal nicht akzeptiert wird, zahlt er halt "normal".

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#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Sie rentiert sich nur dann, wenn man nahezu 90% mit der Karte bezahlt. Also nicht nur bei Amazon selbst, sondern auch beim Tanken und normalen Einkaufen.

Bist du dir sicher, dass sie sich dann überhaupt lohnt? Der Aufwand für den möglichen Gewinn (und eine Tonne an Daten, die amazon bekommt) ...

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#5
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Umstand ist mir bekannt, hätte ich ja eingangs auch erwähnt. Ich bin aber nicht bereit, dafür nochmal 9,99 jedes Jahr zu zahlen. Irgendwann lohnt es sich dann eben nicht mehr. Er braucht auch keine Dauerkarte, es würde genügen wenn er meine ab und zu mal nimmt.

Im übrigen ist nicht Amazon die Bank sondern die LBB, diese bekommen also die Daten. Wobei natürlich sein kann, dass die Daten an Amazon weitergehen, kann ich mir aber nicht vorstellen. Und selbst wenn, das Unternehmen Visa hat die Daten in jedem Fall, also haben sie die Landesgrenze da sowieso schon passiert.

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

9,99€ vs eine Menge stress.

Mal ganz Ehrlich, ich würde mich bedanken, wenn ein Verkäufer Einkäufe mit meiner Kreditkarte auf Grund einer nicht notariell beglaubigten Vollmacht gewährt.

Wie soll denn der Verkäufer prüfen, dass die Unterschrift auf der Vollmacht echt ist?
Der, der die Kreditkarte hat, hat ja auch zwangsläufig die Unterschrift.
Wenn es aus einem geklauten Geldbeutel ist, auch den Pass; davon dann eine Kopie, damit es echt ausschaut. Und schon kann man eine geklaute CC nutzen.

An die PIN von einer CC kommt man leider mit ein wenig Fachwissen immer noch viel zu leicht.

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#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Abgesehen davon dürfte das auch gegen die AGB von Amazon verstoßen. Wenn auch nur ein VK die darüber informiert, war es das mit den gesammelten Punkten.

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#8
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Warum sollte das gehen die AGB verstoßen?

Letztlich ist es eine Vollmacht für jemanden, der die gleiche Adresse hat wie ich. Es wird niemals die Pin verlangt sondern immer eine Unterschrift. Ich gebe also keine Pin weiter.

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#9
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Du solltest die AGB und sonstigen Vertragsunterlagen zu deiner Karte noch mal genau lesen. Normalerweise steht da mit drin, dass man die Karte keiner anderen Person übergeben darf bzw. auch der PIN nur in besitzt der auf der Karte stehenden Person zu sein hat.
Das sollte als erstes geklärt sein. Eine Vollmacht werden die wenigsten Verkäufer akzeptieren. Warum auch? Entweder sie merken es gar nicht, dass die Person nicht die auf der Karte ist oder sie achten drauf. Dann kannst du auch damit rechnen, dass der ein oder andere Verkäufer die Karte einzieht und du sie dir da wieder abholen kannst (zumindest wenn ihr nicht den gleichen Nachnamen tragt).

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es wird niemals die Pin verlangt sondern immer eine Unterschrift.
Das wundert mich aber, kenne ich eigentlich gar nicht mehr.

Stefan

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#11
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte das gehen die AGB verstoßen?


Wenn Amazon nicht ganz doof ist, haben die ein Verbot der Übertragung in den AGB stehen - ansonsten bräuchte da nämlich niemand Geld für eine "Partnerkarte" zu bezahlen, wenn die einfach übertragen werden könnte.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn Amazon nicht ganz doof ist, haben die ein Verbot der Übertragung in den AGB stehen - ansonsten bräuchte da nämlich niemand Geld für eine "Partnerkarte" zu bezahlen, wenn die einfach übertragen werden könnte.
Naja, die Partnerkarte hat ja noch andere Vorteile, insbesondere ist es auch real eine zweite Karte die völlig unabhängig benutzt werden kann, sogar gleichzeitig an völlig verschiedenen Orten.

Das Verbot hat wohl eher etwas mit der Sicherheit zu tun, man darf halt weder Karte noch PIN weitergeben, Punkt.
Ähnlich ist es mit dem Geld abheben am Geldautomaten, auch das darf nur der Kontoinhaber. Ich sehe bei Weitergabe der PIN sogar Probleme bei der Haftung, falls es mal zu einem Diebstahl kommt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich werde mir die AGB mal genauer anschauen. Aber wie gesagt die Pin gebe ich ja nicht weiter. Bezahlt wird immer mit Unterschrift. Das gibt m.W. die ausgebende Bank vor.

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#14
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich muss bei meiner Kreditkarte häufig den PIN eingeben (das hängt ja von dem Laden ab in dem bezahlt wird). Möglicherweise darfst du laut AGB anderen gar nicht zugänglich machen. Bei Unterschrift steht, meines Wissens nach, auch häufig "Unterschrift Karteninhaber"... Das heißt eine andere Unterschrift wäre gar nicht gültig.

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#15
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Man könnte aber auch i.V. machen und hat dann die Vollmacht parat. Warum sollte es sonst die Möglichkeit einer Vollmacht geben, wenn man sie nicht für alles mögliche haben kann. Ich darf ja sogar jemandem eine Vollmacht erteilen damit er meine Bankgeschäfte erledigt. Das ist doch hier nichts anderes.
Wie gesagt es geht nicht um die Pin.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde - aus gutem Grund - NIEMALS meine Karte aus der Hand geben und NIEMALS NICHT erlauben, dass jemand anderer damit einkauft.

Stellen Sie sich vor, Ihr LG will Sie sowieso verlassen und kauft vorher nochmal kräftig ein...

Sie werden nicht nachweisen können, dass dieser Einkauf NICHT mit Ihrem Einverständnis passiert ist, immerhin könnte er, wenn er clever ist, ggf gleich ein Dutzend Zeugen anschleppen, die allesamt aussagen, dass er es vorher ja auch durfte.

Es gibt genug Gründe, warum man seine Karte, sein Auto und seine Frau/seinen Mann nicht aus der Hand gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Die Bedenken habe ich verstanden. Danke. Ich berücksichtige all das natürlich bei meiner Entscheidung. Entsprechende Konsequenzen würde ich natürlich berücksichtigen und mit einkalkulieren. Mir ist klar welche Risiken das birgt.

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