Hallo,
mein Ex-Lebenspartner und ich haben eine gemeinsame Tochter. Will dazu erwähnen: Haben ein sehr gutes Verhältnis zueinander! Alleiniges Sorgerecht
liegt bei mir, da wir nicht verheiratet waren.
Nun fliegt er mit unserer Tochter und seiner Mutter a.d. Kanaren. Ich möchte nicht, dass er irgendwie Ärger bekommt mit Behörden bzw. auch, dass er handlungsfähig ist, wenn etwas passieren sollte - weil Kind ja einen anderen Nachnamen hat wie er. Gibt es hierfür ein Formular oder ist Spezielles bei der Vollmacht zu beachten (natürlich werde ich das in Zukunft ändern, aber nun ist kurzfristig so eine Vollmacht nötig, weil er schon nächste Woche fliegen wird).
Freue mich über Tipps! Frohe Ostern.
Gruß Matize
Vollmacht f.Kind für Urlaubsreise bei Umgangsrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Sylvia,
leider kann ich dir nicht konkret und mit der nötigen Sicherheit helfen, aber du würdest zukünftig doch den Umgang mit solchen Dingen erleichtern, indem du dem Vater das GSR angedeihen lassen würdest.
Was spricht dagegen?
Es las und liest sich so als gäbe es keine gravierenden Probleme und als wären auch zukünftig keine Probleme zu erwarten?!
Ich vermute, dass eine Vollmacht, mit deinen Daten (evtl. Kopie deines Personalausweises?), auch Kontaktdaten und der Angabe des Zeitraums, des Auslandsaufenthaltes zur Ausübung des Umgangsrechts, neben der Bestätigung, dass du den Kinderausweis für das Kind X herausgegeben hast, ausreichen sollte.
Irgendwo gab´s letztes Jahr ein vereinzeltes Urteil, nach dem eine Zustimmung - ohne GSR - nicht nötig erschien, weil nach Meinung dieses Gerichts (war´s Stuttgart? - ich werde morgen nochmal suchen), es sich bei einem Ferienaufenthalt nicht um ein besonderes, das Kindeswohl in besonderer Weise prägendes, Ereignis handeln würde.
Lieben Gruß
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Prima, vielen Dank für den Tipp!! Bin gerade dabei eine Vollmacht zu schreiben. Der Hinweis mit der Herausgabe des Ausweises fand ich gut.Werde ihn noch bitten eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung mit zu nehmen. Wie gesagt, wir sind dran an der Sache - nur für den kurzfristigen Urlaub jetzt ist es einfach nötig (mir ist letztes Jahr meine Mutter auf einer Asien-Reise unter den Händen weg gestorben, daher bin ich ein wenig "übervorsichtig" geworden... :-()
Gruß Matize
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Es gibt leider keine Geburtsurkunde mit Eintragung des KV. Denn die Vaterschaft wurde erst 1 Jahr und 9 Monate nach Geburt der Kleinen vom Vater anerkannt. Wir haben nur eine Vaterschaftsanerkennung. Die Kleine hat bereits sogar einen Reisepass - das dürfte dann hoffentlich genügen ;-)
--- editiert vom Admin
@kleine-koenigin,
auch wenn jetzt ein wenig off-topic:
quote:
Von einem gemeinsamen Sorgerecht rate ich ab, wenn man nicht mehr zusammenlebt.
Das solltest du schon ein wenig besser begründen, als mit dem Hinweis auf das nicht mehr bindende Element auf Paarebene.
Deiner Argumentation nach wäre nach jeder Scheidung der Zustand und somit der Effekt der Gleiche: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil.
Schon mal gut zu wissen, von welchen Grundsätzen du geleitet wirst.
Im Übrigen sind auch deine anderen Aussagen pauschal nicht richtig, denn es mit zunehmendem Alter des Kindes werden Auslandsaufenthalte, über längere Zeitspannen als zunehmend weniger prägend angenommen und bedürfen dann, bei gemeinsamer elterlicher Sorge, auch nicht mehr der besonderen Zustimmung des hauptsächlich Betreuenden.
@Sylvia,
das sollte im Normalfall ausreichend sein und ich würde den Papi ruhig mal mit der folgenden Order auf die Reise schicken: Erst auf Verlangen stückweise vorlegen.
Über eine diesbezügliche Rückmeldung, wie die Sache praktisch umgesetzt wurde, würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten