Hallo,
ich habe jetzt hier schon einiges zu dem Thema gelesen und auh viel gelernt. Meine Frage konkret: Ich habe an meinem PKW einen Vollkaskoschaden, Totalschaden. (Von der Fahrban abgekommen). Es ist kein Fremdschaden entstanden. Die Mehrwertsteuer bekommt man erstattet, wenn man in der Werkstatt reparieren läßt. Macht bei meinem Totalschaden ja nun keinen Sinn, ich möchte daher einen Neuwagen kaufen. Somit kann ich ja nachweisen, daß mir die Ausgabe der Mehrwertsteuer auch entstanden ist.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer des Wiederbeschaffungswertes meines alten PKW's ind diesem Fall von der Versicherung erstattet wenn ich den Kaufvertrag des Neuwagens einreiche?
Mit freundlichen Grüßen!
Vollkaskoschaden, Ersattung Mehrwertsteuer bei Neukauf
2. Januar 2003
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Frage vom 2. Januar 2003 | 20:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollkaskoschaden, Ersattung Mehrwertsteuer bei Neukauf
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