Volljähriger Schüler - Keine Rechte?

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)
Volljähriger Schüler - Keine Rechte?

Hallo,
ich bin Schüler in BW, gehe auf ein Gymnasium in die 12. Klasse. Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich einige Fehltage angesammelt habe. Jetzt werde ich vielleicht Attestpflichtig. Gut, bin ich selbst dran Schuld, kann ich einsehen. Aber meine Lehrerin möchte jetzt meine ELtern über meine Fehlzeiten informieren. Darf sie das? Ich bin bereits 18 und möchte das nicht, weil es nur unnötigen Stress gibt. Wenn ich ihr schriftlich darlege, dass meine Eltern in diesem Bereich mich nichtmehr vertreten, darf sie diese trotzdem wider meinen Willen informieren?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Das 'Kind' ist verpflichtet, seine Ausbildung z ü g i g zu beenden. Bis zum Abschluss der Erstausbildung sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Durch 'Blaumachen' wird eventuell die Versetzung gefährdet , die Eltern haben sehr wohl das Recht, über den ununterbrochenen und erfolgreichen Schulbesuch unterrichtet zu werden, um gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#2
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Trotzdem bin ich volljährig, und ich möchte nunmal nicht, das Informationen ohne meine Einwilligung weitergereicht werden. Da muss es docg irgendein Gesetz geben oder irgendwas..

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja, es gibt was. Im Familienrecht. Rechtsprechung. Derjenige, der das Kind unterhält, hat Anspruch aufn regelmässige Information über den Erfolg der Ausbildung.
wirdwerden

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#4
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Aber ich bin doch gestzlich gesehen erwachsen, meine Eltern sind nichtmehr meine erziehungsberechtigten. ich verdiene außerdem mein eigenes geld, und werde nicht von meinen eltern unterhalten. ich wohne auch nichtmehr zuhause. warum sollte man also meine eltern informieren?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Im Notfall sind die aber verpflichtet dazu.
@poorpeter... wir brauchen hier nicht weiter diskutieren, da du immer wieder einen
neuen Aspekt, nur aus deiner Sicht, in die Runde wirfst.

quote:
Aber ich bin doch gesetzlich gesehen erwachsen...

Da kann ich nur sagen:
"Erwachsen werden ist schon schwer..."!


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, aber was ihr schreibt, trifft doch auf mich nicht zu!

quote:
Ja, es gibt was. Im Familienrecht. Rechtsprechung. Derjenige, der das Kind unterhält, hat Anspruch aufn regelmässige Information über den Erfolg der Ausbildung.


Derjenige, der das Kind unterhält! Das machen meine Eltern aber nicht! Also?!



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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Bist du zB. selbst Krankenversichert?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie gesagt, ich bin vollkommen unabhängig.. lebe mit meiner Freundin zusammen!
Ich bekomme nichts von meinen eltern, ich will auch nichts von ihnen!

Mein Verhältnis zu meinen Eltern ist unter anderem an ihrer Einstellung zur Schule kaputt gegagen, weil ich mal gern geschwänzt hab, wenn ein schultag unnötig war. Ich pflege keinen kontakt mehr mit ihnen, will nichtsmehr mit ihnen zu tun haben und will auch nicht, dass sie noch irgendwas von mir erfahren!

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#9
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Aber wenn du doch absolut nichts mehr mit deinen Eltern zu tun hast,
ist es für dich doch irrelevant ob sie es nun erfahren ,oder auch nicht?

Es sei denn es ist doch nicht ganz so , wie du schreibst.

Mit freundlichem Gruß

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Warum sollte ich denn lügen, wenn ich anonym im Internet bin und nach Rat frage?
Bringt mir ja nichts, wenn ihr sagt, dass es funktionieren würde bei Unabhängigkeit und in echt lebe ich bei meinen Eltern..

Ich will einfach nicht, dass sie noch etwas von mir erfahren. Das bestätigt ihnen doch nur mehr, "dass nichts aus mir wird", nur weil ich selbst entscheide, ob ich den Unterricht warnehmen muss, oder ob ich in den Arbeiten auch so gute Noten sammeln kann.

Und jetzt bitte keine Fragerei darüber, ob das in euren Augen Sinn macht, sondern einfach sagen, ob man bei Unabhängigkeit einen Informationsstop an die Eltern durchsetzen kann.

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#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Fakt ist, dass es zulässig ist, die Eltern zu informieren. Es gab dazu ein Gerichtsurteil, welches ich im Originaltext gerade nicht finden kann. Hier aber eine Quelle, die dieses Urteil zitiert: Quelle

Ich hoffe, Sie sind nicht einer von denen, die negative Antworten hier nicht akzeptieren.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2010 09:45:42
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Gibt es dafür auch eine rechtliche Quelle? Der Bekannte bzw. die Schule können ja viel erzählen.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Könnten Sie bitte einmal das Bundesland mitteilen? Es gibt evt. Ausnahmeregelungen, die jedoch landesspezifisch sind.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.06.2010 09:45:42
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Hier noch eine Quelle mit einem Urteil, welches eindeutig besagt, dass die Schule das Recht hat, die Eltern zu informieren.

Quelle



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

@poorpeter... In welchem Gesetz steht , daß man den Unterricht an Schulen schwänzen darf, nur weil der Lehrstoff einen sinnlos erscheint?
Hoffentlich haben deine Eltern der Familienkasse migeteilt ( oder du selbst, da du nun ein Volljähriger bist), daß sie für dich kein Kindergeld mehr Beziehen möchten.
Krankenversichert bist du selbst und zahlst auch die Beiträge monatlich ?
Klagdichreich bekommt die höchste Punkzahl von mir.


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-- Editiert am 10.06.2010 12:37

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#18
 Von 
guest-12311.06.2010 09:45:42
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Es steht in keinem Gesetz, aber ob ich krank bin oder nicht, darüber hat die Schule nicht zu urteilen, sondern ein Arzt. Und solange dieser mir ein Attest aushändigt, können die garnichts machen. Ich will jetzt auch keine Grundsatzdiskussion übers schwänzen starten, bzw. keine Moralpredigten einfangen.

Das Urteil ist schön und gut, aber ich bin nichtmehr unter der Obhut meiner Eltern, was in den Fällen, die hier gepostet wurden, anders ist. Wenn die Obhutssache keine Rolle spielt, dann aktzeptiere ich das natürlich. Trotzdem ist es lächerlich, was sich Lehrer anmaßen.

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#20
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Schulgesetz für Baden-Württemberg

§ 55 Eltern und Schule
(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
(2) Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern
1. in der Klassenpflegschaft,
2. in den Elternvertretungen und
3. in der Schulkonferenz
wahr.
(3) Unbeschadet der Rechte volljähriger Schüler können deren Eltern die Aufgaben nach Absatz 2 wahrnehmen. Die Schule kann ihnen auch personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist oder wenn eine Gefahr für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern. Dies gilt auch, wenn der Ausschluss aus der Schule angedroht wird oder ein Schüler die Schule gegen seinen Willen verlassen muss . Volljährige Schüler sind über die Möglichkeit personenbezogener Auskünfte und Mitteilungen an die Eltern, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist, allgemein oder im Einzelfall zu belehren. (4) Angelegenheiten einzelner Schüler können die Elternvertretungen nur mit Zustimmung von deren Eltern behandeln.
(5) Die Elternvertreter üben ein Ehrenamt aus.



-- Editiert am 10.06.2010 12:56

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12311.06.2010 09:45:42
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
poorpeter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Joa, also wenn ich den Text richtig verstehe, gibt er mir doch Recht?
Das würde aber in Widerspruch zu den gennanten Urteilen stehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

´´Recht´´ gibt letztendlich ein Gericht, aber du hast gute Chancen, dich auf dieser Grundlage dagegen zur wehren, dass deine Eltern über Fehltage informiert werden.


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" "

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Das sehe ich nun auch so. Hatte das Bundesland überlesen. In BW gibt es tatsächlich die Einspruchsmöglichkeit.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn es später etwas zum erben gibt, wird schon auf die Auskunftspflicht gepocht, nicht wahr? :grins:

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat:
Joa, also wenn ich den Text richtig verstehe, gibt er mir doch Recht?


Kommt drauf an, ob die Schule bei dauerndem Schwänzen und unbelehrbaren Schülern evtl. einen Rausschmiss als letzte Konsequenz sieht und vilelleicht damit gegen den Einspruch des Schülers argumentiert. :P

Zitat:
(3) Unbeschadet der Rechte volljähriger Schüler können deren Eltern die Aufgaben nach Absatz 2 wahrnehmen. Die Schule kann ihnen auch personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist oder wenn eine Gefahr für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern. Dies gilt auch, wenn der Ausschluss aus der Schule angedroht wird oder ein Schüler die Schule gegen seinen Willen verlassen muss .


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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

-- Editiert am 13.06.2010 10:13

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12314.06.2010 09:45:31
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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