Volljährigenunterhalt: Fiktives Einkommen zur Unterhaltsbemessung.

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
traxx123
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)
Volljährigenunterhalt: Fiktives Einkommen zur Unterhaltsbemessung.

Hallo aus Hamburg,
jetzt tu ich doch mal eine Frage fragen müssen ;)

Meine Tochter aus erster Ehe wird bald Volljährig (privilegiert).

Zur Bemessung des Unterhaltes ergeben sich für mir derzeit zwei Fragen:
-> Die Kindsmutter arbeitet in Teilzeit, ist Single und hat keine weiteren Kinder. Kann für sie ein fiktives Vollzeitgehalt angerechnet werden?
-> Ich selber werde etwa mit dem Eintritt der Volljährigkeit in Teilzeit wechseln um meine dreijährige Tochter aus zweiter Ehe zu betreuen und meiner Frau den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Wie sieht es bei mir aus? Kann ich reduzieren ohne mir ein fiktives Einkommen anrechnen lassen zu müssen?

Vielleicht mag mir jemand mal das Licht anmachen. :grins:

Ergänzen möchte ich noch, dass der Mindestunterhalt in allen möglichen Konstellationen gewährleistet ist.

-- Editier von traxx123 am 27.04.2017 15:29

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