Volljährigenunterhalt (21) bei Verfremdung und unklarer Ausbildungs- und Wohnsituation

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
LeaYoda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Volljährigenunterhalt (21) bei Verfremdung und unklarer Ausbildungs- und Wohnsituation

Liebe Gemeinde, vielleicht hat ja jemand einen ähnlich gelagerten Fall und kann Auskunft geben?

Die Tochter meines Lebensgefährten (21) hat gerade eine kombinierte Schulausbildung mit Abitur und Abschluss als Erzieherin abgeschlossen. Dies wissen wir nur über Auskunft durch Dritte (Die Schwester meines Lebens Gefährten - deswegen wissen wir nichts Genaues). Die Tochter hat seit mindestens sieben Jahren gar keinen Kontakt mehr zu uns. Sie verweigert jeglichen Kontakt, bedankt sich nicht für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke und geht uns aus dem Weg. Soweit wir wissen, lebt sie nicht mehr im Haushalt der Mutter. Darüber sind wir jedoch nicht durch Mutter oder Tochter informiert worden. Über die schulische Laufbahn gab es nie Informationen, weder über den Abschluss an der Realschule, noch über den Beginn der kombinierten Ausbildung an der Berufschule. Über den tatsächlichen Abschluss an der Berufschule inklusive Abitur wissen wir auch nicht Bescheid. Da keine Bereitschaft zur Auskunft besteht, hat mein Lebensgefährte die freiwillig geleisteten Unterhaltszahlungen in diesem Monat eingestellt. Kurz nach Einstellung der Zahlungen, nahm die Kindsmutter Kontakt zu ihm auf, und informierte ihn darüber, dass die Tochter ein Studium anstrebt. Er solle weiterhin Unterhalt bezahlen. Seit Jahren wird er jedoch nicht auf dem Laufenden gehalten. Er hat keine Zeugnisse gesehen und wird auch nicht über andere Dinge informiert. Mehrfach hat er vergeblich versucht, Kontakt zur Tochter aufzunehmen. Heute wurde er von der Mutter des Kindes (21 Jahre alt) angerufen, er solle sich mit der Mutter treffen, um über die Finanzierung des Studiums zu reden. Er informierte die Mutter darüber, dass seine Tochter selber sich bei ihm melden solle. Sie bedauerte, dass die Tochter das nicht wünsche, und sagte, dass es ja nötig sei, dass die Mutter und er das dann besprechen müssen. Mein Lebensgefährte wies seine Exfrau darauf hin, dass dies eine Angelegenheit sei, die seine Tochter (da 21 Jahre alt) mit ihm gemeinsam klären müsse. Daraufhin eskalierte die Mutter so sehr, dass die beiden nicht mehr miteinander redeten und nur noch ein paar hitzige SMS austauschten. In den letzten Jahren wurde ja (wie gesagt) nicht informiert, auch nicht über den Auszug der Tochter und deren Wohnort. Genauso wenig über den Ausbildungsstand. Ein Unterhaltstitel lag all die Jahre nicht vor. Die Trennung liegt bereits 11 Jahre zurück. All die Jahre wurde anstandslos gezahlt. Kontakt bestand nur in den ersten 2 Jahren und wurde durch die Tochter (und Beeinflussung seitens der Mutter und der Schwester meines Lebensgefährten, zu der der Kontakt ebenfalls abgebrochen ist) komplett gekappt. Die kombinierte Ausbildung scheint mit dem Beruf der Erzieherin abgeschlossen zu sein. Wie gesagt, genauere Informationen liegen nicht vor. Nachdem mein Lebensgefährte vom Abitur seiner Tochter erfahren hat, gratulierte er dieser per SMS. Darauf kam, wie üblich, keine Antwort. Erst jetzt wies die Mutter darauf hin, dass er ja wisse, dass sie das Abitur gemacht habe, und jetzt ein Studium geplant sei, für welches er weiterhin Unterhalt zahlen solle. Dieses Studium baut aber nicht auf der Erstausbildung auf. Meine Frage ist nun, inwiefern die kombinierte Ausbildung als abgeschlossene Berufsausbildung zählt, und ob mein Lebensgefährte weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, obwohl das Studium in einem komplett anderen Bereich liegt? Oder ob dies lediglich als Schulausbildung mit dem Abschluss Abitur zählt? Die Tochter möchte laut Auskunft der Mutter Bioinformatik studieren. Dies ist ein rein wissenschaftlicher Studiengang, der mit Erziehung nichts zu tun hat. Inwiefern spielt der nicht vorhandene Kontakt und nicht gewünschte/ blockierte Kontakt über Jahre eine Rolle bei der Unterhaltsverpflichtung? (Verwirkung) Laut Angabe der Mutter will die Tochter sich nicht einmal zur Besprechung der finanziellen Lage mit ihrem Vater treffen. Aufgrund zahlreicher Spannungen zwischen meinem Lebensgefährten und seiner Exfrau, möchte dieser keinen weiteren Kontakt zur Exfrau haben. Spielt für den Unterhalt auch eine Rolle, dass er ja jahrelang ohne Titel oder Aufforderung freiwillig Unterhalt im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle gezahlt hat? Spielt es eine Rolle, dass sich die Seite der Tochter immer nur dann meldet, wenn es um Geld geht? Welche Pflichten hätte die Tochter eigentlich um Unterhalt zu rechtfertigen? Wäre es die Pflicht meines Lebensgefährten, immer wieder nach dem schulischen und beruflichen Ausbildungsstand zu fragen? Oder wäre dies eigentlich seitens der Tochter und Mutter zumutbar und sogar Pflicht, diese Informationen unaufgefordert an ihn weiterzugeben? Solange noch Kontakt bestand, wurde die Mutter stets über schulische Dinge, die während des Aufenthalts der Tochter bei uns stattfanden, von uns an die Mutter weitergegeben. Mein Lebensgefährte hat auch in Bezug auf Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke immer die Wünsche der anderen Seite respektiert. Beispielsweise hat er ein aufwendiges Möbelstück gebaut, welches zu dem neuen Zimmer der Tochter passen sollte. Da das Kind schon da keinen Kontakt wünschte, wurde das Geschenk durch die Schwester meines Lebensgefährten übergeben. Dank erfolgte nie. Zu Konfirmation und zum 18. Geburtstag hat er jeweils einen freundlichen, ausführlichen Brief beigefügt, dass er ihr unter Anderem alles Gute wünsche und er sich wünscht, Kontakt mit ihr zu haben. Doch nie gab es eine Reaktion. Zum 18. Geburtstag wünschte sie sich (laut Mutter) seinen Ehering, den sie als Halskette tragen wolle. Ein sehr abstruser Wunsch, wo sie doch jeden Kontakt vermeidet. Auch diesem Wunsch kam er nach, mit langem Brief, indem er sie darum bat, ihm eines Tages zu erklären, warum der Ring ihr so wichtig sei. Keine Reaktion. Seitdem schreibt er ihr auch nicht mehr, da sowieso keine Reaktion kommt. Natürlich leidet er unter dieser Situation. Mittlerweile ist er aber auch nicht mehr bereit, sich alles gefallen zu lassen und hat die Zahlung eingestellt. Zumal diese noch auf das Konto der Mutter geht. Welche Möglichkeiten hat mein Lebensgefährte, zu erfahren, welche Ausbildung seine Tochter gerade macht, und welches Recht auf Kontakt hätte er, seiner Tochter gegenüber? Welche Pflichten wiederum hätte sie ihm gegenüber? Es kann ja nicht sein, dass er als einziger seinen Verpflichtungen nachkommt? Und welche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme hat er - der Wohnort der Tochter ist schließlich unbekannt- ohne sich wieder mit der Mutter auseinandersetzen zu müssen? (Keine Bankverbindung der Tochter bekannt, Adresse unbekannt) Bestehen Chancen auf Verwirkung des Unterhalts? Welche Rechte hat mein Lebensgefährte, der seit fast einem Jahrzehnt nichts von seiner Tochter hat, obwohl er gerne Kontakt hätte? Und immer freiwillig gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt hat?
Vielen Dank für die Auskunft!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo lea,

wenn kein Titel besteht, Zahlung einstellen.

Die Tochter muss nun ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Einkommen beider Elternteile, evt. eigenes Einkommen, BAFöG muss vorrangig beantragt werden. usw.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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