Voller Kindesunterhalt bei Eheähnlicher Gemeinscha

21. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sven Peter
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Voller Kindesunterhalt bei Eheähnlicher Gemeinscha

Hallo,

Ich bin Vater zweier kleiner Kinder. Ich wohne getrennt von meiner Frau und meinen Kindern. Laut Düsseldorfer Tabelle zahle ich monatlich knappe 650 Euro Kindesunterhalt im Monat.
Meine Exfrau lebt seit ca. 3 Jahren mit ihrem neuen Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen.
Meine Frage ist nun, muss ich trotzdem den kompletten unterhalt für die Kinder zahlen, obwohl sie beiden zusammen wohnen?

Vielen Dank schon mal im vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Natürlich - es sind doch weiterhin Ihre Kinder.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Meine Frage ist nun, muss ich trotzdem den kompletten unterhalt für die Kinder zahlen, obwohl sie beiden zusammen wohnen?
Aus welchem Grund sollte es weniger werden?

Der Unterhalt ist für die Kinder, nicht für die Mutter!

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Eine neue Partnerschaft würde sich nur auf Unterhalt für die Frau, nicht auf den Unterhalt für die Kinder auswirken.
Wenn du sowieso nur Kindesunterhalt zahlst, dann ändert sich nix.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."

2x Hilfreiche Antwort

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