Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefall
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Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefall
salü,
Kühlmittel entschwindet aus dem Wagen. VW Notdienst gerufen. Auto in nächste Werkstatt. Diagnose 2 Schläuche undicht wg. Marder. Auto scheckheftgepflegt, Mobilitätsgarantie gegeben.
Nun sagt Werkstatt: Alle Kosten müssen selbst getragen werden, da Mob-Garantie >nicht gültig bei Marderfällen<.
Bauernfängerei??
Beschreibung Mobilitätsgarantie hier:
http://volkswagen.de/vwcms_publish/vwcms/master_public/virtualmaster/de3/kunden___service/Volkswagen_Service/garantien_und_qualitaet/einleitung.htmlZitat:
Ausgeschlossen von den Leistungen sind Pannen, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden (z. B. falsche Betankung). Also ... wir haben keine Marder herbeigerufen ...
Sie wird automatisch und kostenlos mit Kauf des Neuwagens erworben und erneuert sich jeweils mit der Durchführung der laut Serviceplan vorgeschriebenen Services. Mit den Servicekosten sind die Kosten für das gesamte Leistungspaket der LongLife Mobilitätsgarantie abgegolten. Ihre Leistungen gelten in ganz Westeuropa und in vielen osteuropäischen Ländern. Steht wieder nix von Mardern ...
von andrew_vd am 30.05.2007 18:13
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>Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefall
Hallo,
seit etwa 5 - 6 Jahren ist der Schaden durch Marderverbiss regelmäßig ein Bestandteil der Teil-Kasko-Versicherung.
Die Mobi-Garantie zählt meines Wissens nur für Mängel, die sich beim Betrieb oder nach einer Reparatur bzw. nach einer Inspektion bei VW ergeben. Es ist bedauerlich.
Aber wie schon oben erwähnt >> Teil-Kasko !!
MfG
-----------------
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von Commodore am 31.05.2007 02:35
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>Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefal
Danke. Wird man dann irgendwo hochgestuft, wenn man die Teilkasko die Rechnung übernehmen läßt? Oder istdas von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich?
von andrew_vd am 31.05.2007 09:39
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>Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefall
Bei einer Teilkasko gibt es immer nur 100%
Nur in der Vollkasko und in der Haftpflicht wird man runter- oder hochgestuft.
Viele Grüße, Michael
von micbu am 31.05.2007 10:46
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>Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefall
Die Erstattung von Schäden durch Marderbefall ist keineswegs genereller Bestandteil bei Teilkaskoverträgen. Hier gilt es, die Bedingungen des jeweiligen Vertrags durchzulesen. Bei den meisten Online-Versicherungen bzw. Spar-Tarifen wird i.d.R. zugunsten eines günstigeren Beitrags auf Schadenersatz für Marderschäden verzichtet.
Gruß, Wolf.
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von vendere-mobile am 06.06.2007 13:38
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>Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefall
Völlig richtig!
Auch wenn der Marderbiss versichert ist, kommts noch drauf an, was bezahlt wird.
Manche Versicherungen bezahlen nur das durch den Marder beschädigte Teil, andere bezahlen sogar Folgeschäden bis zu einem bestimmten Betrag (verlangen aber dafür entsprechend hohe Prämien).
-- Editiert von epoeri am 06.06.2007 16:03:10
von epoeri am 06.06.2007 16:02
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>Volkswagen Mobilitätsgarantie - lt. Werkstatt angeblich nicht gültig bei Marderbefal
ein marderschaen ist bei ner teilkasko mitversichert, wie schon gesagt sind bei manchen versicherungen auch folgeschäden mitvrsichert. einfach bei der versicherung anfragen und naja hoffen das kein neuer marder sich im aut breit macht, es gibt nämlich aussr nen unterbodenschutz keine lösung gegen dieses problem. achja zu beachten ist die selbstbeteiligung die man in eienm solchen schaden bezahlt, aber leiber die wie den gesamtschaden selbst tragen zu müssen
von morxel am 07.06.2007 19:38
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