Volkswagen AG - Medienberichte deuten auf positive Kenntnis hin
Mehr zum Thema: Wirtschaftsrecht, Volkswagen, VW, Musterverfahren, Schadensersatz, KlageVW AG: Nach Erkenntnissen des Spiegels wusste Herr Winterkorn bereits 2015 von den Manipulationsvorwürfen
In den letzten Monaten hatten mehrere Berichte auf eine Kenntnis des Vorstands der Volkswagen AG Herrn Martin Winterkorn von den Manipulationsvorwürfen hingedeutet. Aktuell berichtet der Spiegel, dass Herr Piech den damaligen Vorstand Herr Winterkorn insoweit im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen belastet hätte. Hiernach sei gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt worden, dass Herr Winterkorn bereits Anfang 2015 mit den Details des Diesel-Skandals vertraut gewesen sei.
Gestiegene Erfolgsaussichten für geschädigte Aktionäre
Für die geschädigten Aktionäre, die ihre Aktien der Volkswagen AG nach dem Mai 2014 erworben haben, dürften sich die Aussichten auf die Erlangung von Schadensersatzzahlungen deutlich verbessert haben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dem damaligen Vorstand Herr Winterkorn immer schwerer fallen sollte die vorgetragenen Verdachtsmomente zu entkräften.
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Aktionäre sollten in 2017 am Musterverfahren teilnehmen
Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz am Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzumelden. Dieses auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnete Verfahren hat im Gegensatz zum ordentlichen Klageverfahren den Vorteil, dass Anleger mit einem geringeren Kosten- und Prozessrisiko rechnen müssen. In den nächsten Monaten ist mit einer formellen Eröffnung des Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zu rechnen. Nach den aktuellen Entwicklungen dürften die Chancen auf die Erlangung eines kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzes gestiegen sein.
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