Volksbegehren "Mehr Demokratie" verfassungswidrig
AFP VOM 19.9.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 3180 Aufrufe Mehr zum Thema:Volksbegehren, Demokratie, Demokratieprinzip
- Gericht gibt Klage der Thüringer Landesregierung statt
Das Thüringer Volksbegehren "Mehr Demokratie" ist verfassungswidrig. Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Die Richter gaben damit einer Klage der CDU-Landesregierung gegen das Volksbegehren statt. Der Gesetzentwurf für mehr direkten Bürgereinfluss sah eine drastische Verringerung der Unterstützerunterschriften für Volksbegehren vor. Zudem sollte nach einem landesweit erfolgreichen Volksentscheid bei einfachen Gesetzen künftig die Mehrheit der Stimmberechtigten ausreichen.
Bisher muss in Thüringen mindestens ein Drittel an der Abstimmung teilnehmen. Mehr als 360.000 Bürger hatten das Volksbegehren unterstützt. Die Verfassungsrichter bemängelten vor allem, dass es künftig möglich sein sollte, bei "einfacher Gesetzgebung" ohne jedes Zustimmungsquorum per Mehrheitsprinzip ein Volksgesetz zu verabschieden. Dies sei mit dem in der Landesverfassung verankerten Demokratieprinzip, dass der Parlamentsgesetzgebung Vorrang vor der Volksgesetzgebung einräumt, unvereinbar.
Einen Verstoß gegen die Landesverfassung sehen die Richter auch deshalb, weil das Volksbegehren "Mehr Demokratie" das Quorum für die Zustimmung zu einem "verfassungsändernden Gesetz" auf ein Viertel der Stimmberechtigten absenken will; bisher muss mindestens die Hälfte zustimmen.
Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) begrüßte in Erfurt die Entscheidung. Vogel und auch Justizminister Andreas Birkmann (CDU) kündigten zugleich eine Überprüfung der Rechtslage bei Volksbegehren an. Das Anliegen der Menschen, die das Volksbegehren unterstützt haben, werde "sehr ernst" genommen, erklärte Birkmann.
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