366.323
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » Voith will mehr als 700 Stellen streichen

Voith will mehr als 700 Stellen streichen

Von Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
25.5.2012 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 1166 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Stellenstreichungen, Voith, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Sozialauswahl

Was ist bei einer betriebsbedingten Kündigung zu raten?

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in einem Artikel vom 22.05.2012, dass der Heidenheimer Papiermaschinenhersteller Voith  einen drastischen Abbau von Arbeitsplätzen plane.

Damit wolle der Konzern auf einen „beschleunigten und dauerhaften" Rückgang bei der Nachfrage nach Maschinen zur Herstellung von grafischen Papieren reagieren. Der Konzern plane allein am Stammsitz Heidenheim 280 Stellen zu streichen. Laut einem Voith Sprecher wolle das Unternehmen ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen und Instrumente wie Frühpensionierungen und Transfergesellschaften nutzen.

SEIT 2006 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Michael Kohberger
Dillingen a. d. Donau
342 Bewertungen
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht

Was ist Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Kündigung zu raten?

Wird einem Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt, kann er sich hiergegen mir der so genannten Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn Arbeitsplätze aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen eingespart werden sollen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber unter den betroffenen Arbeitnehmern zwingend eine Sozialauswahl vornehmen.

Er darf also allenfalls den am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer kündigen.

Zu berücksichtigen sind hierbei gemäß § 1 Abs. 3 KSchG z. B. die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers.

Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam.

Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, so ist die Kündigungsschutzklage meist ratsam, selbst wenn vom Unternehmen eine Sozialplanabfindung angeboten wird. Schließlich lässt sich im Klageverfahren meist die Abfindungshöhe aufstocken und diverse andere Ansprüche, wie Arbeitszeugnis oder Urlaubsabgeltung können mit geregelt werden.

Vorsicht:

Bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage nach dem KSchG ist eine 3 - Wochenfrist zu beachten. Nach Ablauf der Frist kann sich auch ein zu unrecht gekündigter Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr auf den Kündigungsschutz berufen; vgl. : BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05.

Anwaltskanzlei Kohberger
Austraße 9 1/2
89407 Dillingen a.d. Donau

Tel. 09071-2658
Fax: 09071-5036061
anwalt@rechthilfreich.de
Internet- Arbeits - Miet - Verkehrsrecht
www.rechthilfreich.de
www.rechthilfreich.blogspot.de
www.arbeitsrecht-rechthilfreich.blogspot.de

123recht.net ist Rechtspartner von:

366323
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110818
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Vor 60 Jahren kam es zum Volksaufstand in der DDR. Politiker wollen, dass der 17. Juni wieder Feiertag wird. Das ist...