Völljähriger erteilt keine Vernünftigen Auskünfte

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
MausE78
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Völljähriger erteilt keine Vernünftigen Auskünfte

Sohn 18 in Schulausbildung möchte weiterhin Unterhalt haben , mein Anwalt forderte ihn auf die Einkünfte von ihm und seiner Mutter der letzten 12 Monate nach zuweisen , nach 3 Wochen kam dann auch endlich eine Antwort zum Anwalt als E-Mail , er fügte eine Bescheinigung bei das er von August 2016 bis Sommer 2020 ein Berufskolleg besucht es steht , in der Bescheinigung steht das er 3 Jahre Vollzeit diese Schule besucht.Für mich wäre es dann aber von August 2016 bis 2019 oder sehe ich das falsch ? Die Mutter erzielt keine Einkünfte es wurde eine Bescheinigung von ihrer Firma Angehangen das sie in Elternzeit ist.
Mein Anwalt meinte er braucht meine Lohnabrechnungen um den Unterhalt zu berechnen.
Muss ich das so hin nehmen , habe ich keinen Anspruch auf aussagekräftige Unterlagen wie zb. ob er Bafög bekommt oder einen Elterngeldbescheid von der Mutter ?
Ich meine Schreiben kann man viel und angehängte bescheinigungen können doch auch bearbeitet worden sein oder ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nun ja, da kann eine Ehrenrunde eingelegt worden sein, ist ja nicht immer unbedingt von den Schülern zu vertreten. Das wäre zu klären. Ob das Berufskolleg überhaupt BaföG-fähig ist, das kannst Du leicht selbst herausfinden, über das www oder durch schlichten Anruf.

wirdwerden

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