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Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?

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>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?

Hallo, jetzt möchte der Verkäufer gerne meine Kontodaten um "das Problem zu klären"
Da ich aber zum einen nicht an einer Rückabwicklung sondern an dem beschriebenen/fotografierten Gerät interessiert bin und zum anderen ich den Fall bereits über Ebay eskaliert habe, stellen sich neue Fragen.

Muss ich einer Rückabwicklung zustimmen, wenn das beschreibene/fotografierte Gerät so nicht existent ist?
Denn die Beschreibung passt in der Tat weder zu dem geliefertem noch zu dem fotografiertem Gerät.
Es muss sich bei dem fotografierten Gerät um ein Dell einer neueren Generation als dem beschriebenen handeln.

Was muss der VK im Zweifel liefern, das beschriebene 5100 oder das fotografierte der neueren Generation?

Da der Fall über Ebay eskaliert ist und ich über Ebay.com eingeloggt war, kann es sein das Ebay die kompletten Kosten (Porto + Auktionspreis) erstattet auch wenn nicht via Paypal bezahlt wurde. Was habe ich dann mit dem Gerät zu tun? Muss ich es zu Ebay schicken (Kosten) und besteht dann noch Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1 Satz 1, Abs.2 BGB gegenüber dem Verkäufer?

Grüße
Scurgo

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von Scurgo am 26.06.2012 00:49
Status: Junior (87 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Hallo, Ebay hat mitgeteilt, das da es durch Überweisung gezahlt wurde kein Käuferschutz besteht und ich Zivil und/oder Strafrechtlich vorgehen möge.

Der Verkäufer möchte nur Rückabwickeln und nicht in Ersatzleistung treten, wie gehe ich jetzt vor?
Anzeige bei der Polizei?
Wenn ja, dann gegen den Verkäufer und den Versender oder nur gegen den Verkäufer?

Denn kurioser Weise, ist der Verkäufer aus Berlin, das Gerät wurde aber aus Köln von einer anderen Person versendet.

Mit Bitte un Hilfe,
Scurgo

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von Scurgo am 28.06.2012 16:25
Status: Junior (87 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Das ist doch egal wo Sie sich einloggen, ob ebay.com oder ebay.de, wenn Sie nicht über paypal bezahlt haben oder neue ebay Kaufabwicklung gibt es keinen Käuferschutz.

Das ist Zivilrecht, ich würde mir das nicht antun, einfach rückabwickeln und jut ist.
Sonst kommen Sie um RA kaum rum.
Der Verkäufer ist in der Pflicht zu liefern was angeboten wurde, soweit in Theorie, praktisch müsste man Ersatzkauf oder Schadensersatz geltend machen. Ist der Verkäufer verharzt, hat man ein Problem.
Ich würde das Geld nehmen, Ego runterfahren und mir Zeit und Stress ersparen.
Bei einen 100 Euro Gerät lohnt kein Aufand.

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-- Editiert mausino1 am 28.06.2012 16:32

-- Editiert mausino1 am 28.06.2012 16:39


von mausino1 am 28.06.2012 16:31
Status: Senior (161 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Mahlzeit,

quote:
Ist der Verkäufer verharzt, hat man ein Problem.

Darum würde ich mich auch erst um die strafrechtliche Seite kümmern, denn nur mit Rechtschutz OHNE Selbstbeteiligung macht es Zivilrechtlich erstmal Sinn.

Alleine schon die Vorladung zu einer polizeilichen Anhörung bewirkt oft schon Wunder.



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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"


von Fulgora am 28.06.2012 18:57
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Was für eine polizeiliche Anhörung wenn es Zivilrecht ist?
Überhaupt, das ist ein Uraltgerät, der Aufwand lohnt überhaupt nicht.
Man müsste erstmal ermitteln was hier für ein Schaden vorliegt usw.
Da landet man bei 80 Euro oder was. Zumal der VK ja Rückabwicklung angeboten hatte.

Ich würde auch auf mein Recht bestehen, klar ist das eine Übervorteilung des Käufers oder auch bereits betrügerisch.
Aber Budenzauber wegen 100 Euro veranstalten?
Lohnt einfach nicht.

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von mausino1 am 28.06.2012 19:16
Status: Senior (161 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Mahlzeit


quote:
Was für eine polizeiliche Anhörung wenn es Zivilrecht ist?

die Frage hast du dir schon selbst beantwortet.

quote:
Ich würde auch auf mein Recht bestehen, klar ist das eine Übervorteilung des Käufers oder auch bereits betrügerisch.

Also das abgebildete Gerät ist eines der neueren Generation, das neuwertig leicht das dreifache von dem beschriebenen Gerät Wert ist.


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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"


von Fulgora am 28.06.2012 19:34
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Hallo, genau das vermute ich nämlich, das der Verkäufer mir absichtlich diese Müllmöhre geschickt hat, die weder was mit dem Foto noch mit der Beschreibung zu tun hat, weil ihm der Preis nicht hoch genug war.

Aber gegen wen erstelle ich denn dann nun Strafanzeige? Gegen den Verkäufer oder gegen den Versender? Und muß ich das Gerät mit zur Polizei nehmen oder reichen die Fotos?

Mit Bitte um Hilfe,
Scurgo

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von Scurgo am 28.06.2012 23:06
Status: Junior (87 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Was wird denn eigentlich von der Polizei erwartet?



Was du machen kannst um zu deinem Recht zukommen, wurde ja bereits mitgeteilt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 29.06.2012 01:01
Status: Tao (21055 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Hallo, also ich denke das bevor ich einen Anwalt einschalte der Druck einer Anzeige eventuell schon bewirkt, das fotografierte Gerät zu bekommen.

Es sein denn er besitzt ein solches Gerät gar nicht und hat auch ein Foto eingestellt an dem der keinerlei Rechte hatte, was dann ja ggf. auf Betrugsabsichten hinweißt.

Zumal ich ja extra gefragt hatte ob das Gerät was ich kaufe das fotografierte ist.

Scurgo

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von Scurgo am 29.06.2012 11:33
Status: Junior (87 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Guten Morgen,

Strafanzeige erstatten gegen den Verkäufer,
Gerät, alle zur Auktion gehörende Korrospondenz mit zur Polizei nehmen, auch die Bewertung des Verkäufers in dem das Gerät bereits schon mal "verkauft" wurde.

Auch wenn es keine 100 Euro sind, solche Leute haben es nicht anders verdient.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"


von Fulgora am 30.06.2012 07:00
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)


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