>Völlig fehlerhafte Artikelbeschreibung, was tun?
Hallo, jetzt möchte der Verkäufer gerne meine Kontodaten um "das Problem zu klären"
Da ich aber zum einen nicht an einer Rückabwicklung sondern an dem beschriebenen/fotografierten Gerät interessiert bin und zum anderen ich den Fall bereits über Ebay eskaliert habe, stellen sich neue Fragen.
Muss ich einer Rückabwicklung zustimmen, wenn das beschreibene/fotografierte Gerät so nicht existent ist?
Denn die Beschreibung passt in der Tat weder zu dem geliefertem noch zu dem fotografiertem Gerät.
Es muss sich bei dem fotografierten Gerät um ein Dell einer neueren Generation als dem beschriebenen handeln.
Was muss der VK im Zweifel liefern, das beschriebene 5100 oder das fotografierte der neueren Generation?
Da der Fall über Ebay eskaliert ist und ich über Ebay.com eingeloggt war, kann es sein das Ebay die kompletten Kosten (Porto + Auktionspreis) erstattet auch wenn nicht via Paypal bezahlt wurde. Was habe ich dann mit dem Gerät zu tun? Muss ich es zu Ebay schicken (Kosten) und besteht dann noch Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1 Satz 1, Abs.2 BGB gegenüber dem Verkäufer?
Grüße
Scurgo
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von Scurgo am 26.06.2012 00:49
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