Vodafone Rechnung und Mahnung nie erhalten => BFS

30. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
root66
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Vodafone Rechnung und Mahnung nie erhalten => BFS

Hallo,

ich bin seit einem halben Jahr glücklicherweise kein Kunde mehr bei Vodafone und habe jetzt plötzlich mit der BFS-Krake zu kämpfen.

Am Anfang hielt ich die Schreiben für eine Abzocke, weil weder die Original-Rechnung, noch deren Legitimation (§174 BGB ) enthalten war. Nach mehreren Briefen habe ich dann genervt einen Widerspruch per Einschreiben an die Krake geschickt und sie aufgefordert, mir die Vollmacht und die Rechnung zukommen zu lassen. Dem kam sie auch umgehend nach und ich hielt erstmalig eine 1,5 Jahre alte Rechnung und eine dazugehörige Mahnung in der Hand. Nach Prüfung meiner Kontoauszüge und Unterlagen stellte ich fest, dass die Rechnung und die Mahnung tatsächlich weder vorhanden war, noch bezahlt wurde.

In der Vergangenheit kam es nämlich häufiger vor, dass Rechnungen ausblieben; eine Vodafone-Mahnung habe ich generell noch nie gesehen (selbständiger Business-Kunde), erst jetzt durch das Inkasso. Ich musste mehrfach die Hotline anrufen und Zweitschriften anfordern. Laut denen kamen die Rechnungen dann teilweise mit "Empfänger unbekannt" zurück, obwohl ich hier schon seit 10 Jahren wohne und das Briefkasten-Schild klar leserlich ist. Meine durchnummerierten Kontoauszüge bekomme ich alle paar Tage per Post und die sind seit Jahren lückenlos. Komischerweise wurde die offene Rechnung weder in der Kündigungsbestätigung, der Abschlussrechnung und bei meinen zahlreichen Hotline-Telefonaten erwähnt.

Nach erstmaligem Erhalt der Rechnung zahlte ich den offenen Rechnungsbetrag in voller Höhe unter Vorbehalt (weil sie nach Aufforderung noch immer nicht die Vollmacht durch Vodafone geschickt hatten) auf das Konto der Krake. Den Verzug wies ich gemäß §286 Abs. 3 BGB zurück, weil ich die Rechnung und Mahnung nie erhalten hatte.

Die Krake lässt aber nicht locker und möchte gerne insgesamt 200 Euro aus ursprünglich 40 Euro Rechnungsbetrag.

Meine Fragen:
1. Bin ich verpflichtet, hinter monatlichen Rechnungen hinterher zu rennen, wenn vereinbart wurde, dass mir diese per Post zugestellt werden und diese Leistung auch noch kostenpflichtig ist?

2. Wenn Rechnung und Mahnung ein Postrückläufer waren und Vodafone dann über ein Jahr nichts mehr unternommen hat, um mir das mitzuteilen, dann bin ich auch nicht in Verzug, oder?

3. Vodafone müsste mir beweisen, dass ich die Rechnung bekommen habe und das ist ziemlich unmöglich, oder?

4. Muss ich mich jetzt auf diese Brieffreundschaft mit der Krake einlassen und jedesmal per Einschreiben für 4,55 Euro antworten, oder soll ich den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und den dann zurückweisen?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

1. Spontan würde ich sagen nein. Bin mir aber nicht 100%ig sicher, ob sich da nicht aus Treu und Glauben irgendeine Verpflichtung konstruieren lässt. Bei ausbleibenden Rechnung ist es aber trotzdem sinnvoll nachzufragen, da man ja nicht sicher weiß, ob es eigenes Verschulden war oder es der Schludrigkeit von jemand anderem geschuldet war.

2. Verzug könnte allenfalls vorliegen, wenn man hier irgendeine Art von Zugangsvereitelung konstruieren könnte. Das sehe ich aber weit und breit nicht. Und selbst dann hätte Vodafone umgehend die Rechnung nochmals zuschicken müssen.

3. Exakt.

4. Nein. Bringt sowieso nichts, die interessieren die Schreiben nicht. Und wieso 4,55 €? Ein Einwurfeinschreiben kostet 2,40 € und das würde ich dem Einschreiben mit Rückschein vorziehen, da dessen Annahme nicht verweigert werden kann. Zusätzlich das Ganze noch per Fax. Dass nichts davon angekommen ist glaubt dem Inkassobüro kein Richter (die Anwältin, die mich jetzt ein paar Mal vertreten hat, schickt bspw. ein Fax und einen normalen Brief).

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
root66
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Verzug könnte allenfalls vorliegen, wenn man hier irgendeine Art von Zugangsvereitelung konstruieren könnte. Das sehe ich aber weit und breit nicht. Und selbst dann hätte Vodafone umgehend die Rechnung nochmals zuschicken müssen.


Es ist sogar schon vorgekommen, dass zwei Monate hintereinander keine Rechnung kam und auch die dritte wahrscheinlich nicht angekommen wäre, wenn ich dann nicht in der Hotline angerufen hätte. Der Callcenter-Agent hat mir dann alle drei offenen Beträge und Rechnungsnummern genannt, die ich dann gesammelt überwiesen habe.

Wäre ich Privatkunde, hätte man mir längst den Anschluss gesperrt.

Ich habe gerade mal etwas recherchiert und das ist kein Einzelfall. Viele haben Vodafone-Rechnungen und Mahnungen nicht erhalten und wurden dann irgendwann vom BFS-Kraken heimgesucht. Es wird sogar von Vorsatz gesprochen, dass die Briefe gar nicht erst verschickt wurden, aber nachweisen lässt sich das natürlich nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach erstmaligem Erhalt der Rechnung zahlte ich den offenen Rechnungsbetrag in voller Höhe unter Vorbehalt (weil sie nach Aufforderung noch immer nicht die Vollmacht durch Vodafone geschickt hatten) auf das Konto der Krake. Den Verzug wies ich gemäß §286 Abs. 3 BGB zurück, weil ich die Rechnung und Mahnung nie erhalten hatte. <hr size=1 noshade>


Der Inkassoladen fordert explicit nur noch die Inkasso Gebühren ein ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

zu 1) Du bist gewerblicher Kunde (klingt danach): Dann bist du alleine schon wegen ordnungsgemäßer Buchführung auf Rechnungen selbst angewiesen. Ob du hinterherrennen musst: Eigentlich nein.

zu 2) Ohne Rechnung/Mahnung aber auch kein Verzug. Der Verzug bzw. die Zustellung der Mahnung muss nachgewiesen werden vom Gläubiger.

zu 3) Ja

zu 4) Ein einmaliger Widerspruch reicht doch. Brieffreundschaften sind albern und bringen nichts.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
root66
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Der Inkassoladen fordert explicit nur noch die Inkasso Gebühren ein ?


Nein, sie haben meine Einschreiben ignoriert und den überwiesenen Betrag als erste Rate akzeptiert und fordern nun die weiteren Raten.

Ich habe jetzt erneut per Einschreiben mitgeteilt, dass ich einer Ratenzahlung nicht zugestimmt habe und dass das die letzte Zahlung und auch mein letzter Brief ist.

So ignorant, wie die sich verhalten, kommt dann der nächste Brief, wenn sie die 2. Rate vermissen und dann geht die Gesamtforderung wieder rauf.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was du ignorierst. Lass sie halt Briefe schreiben...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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