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Voßkuhle wird neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

AFP VOM 5.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1459 Aufrufe
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Voßkuhle, Bundesverfassungsgericht

Kirchhof zum Vize gewählt - Paulus neuer Verfassungsrichter

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, rückt an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts. Sein Stellvertreter wird der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, wie der zuständige Wahlausschuss des Bundestags am Freitag entschied. Neu nach Karlsruhe kommt nach dem Ausscheiden des bisherigen Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier der Göttinger Völkerrechtler Andreas Paulus.

Der 46-jährige Voßkuhle ist seit Mai 2008 Vizepräsident und Vorsitzender des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts. Er war vor zweieinhalb Jahren auf Vorschlag der SPD gewählt worden, nachdem der ursprüngliche Kandidat der Sozialdemokraten von der Union abgelehnt worden war. Der im ostwestfälischen Detmold geborene Voßkuhle studierte in München und arbeitete später zunächst als Referent im bayerischen Innenministerium. Im Jahr 1999 ging er als Professor an die Universität Freiburg, deren Rektor er im Jahr 2008 wurde.

Zum neuen Vizepräsidenten wählte der Bundestagsausschuss den 59-jährigen Verfassungsrichter Kirchhof, der zudem Vorsitzender des Ersten Senats wird. Er ist der Bruder des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der 2005 zum Wahlkampfteam von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gehörte. Der neue Vizepräsident gilt als Unionskandidat. Kirchhof war im Oktober 2007 Verfassungsrichter geworden. Er lehrt an der Universität Tübingen.

Auf Vorschlag der FDP kommt der Göttinger Völkerrechtler Paulus nach Karlsruhe. Der 41-Jährige seit dem Wintersemester 2006/07 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der Georg-August-Universität Göttingen inne. Erst im Juni 2006 hatte sich Paulus in München habilitiert und damit die Lehrbefugnis erhalten.

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Im Wahlausschuss des Bundestages sitzen zwölf Bundestagsabgeordnete. Derzeit entfallen auf die Union fünf Sitze, auf die SPD drei, die FDP zwei sowie auf Grüne und Linke jeweils einer. Für eine Wahl wird in dem Gremium eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt, also acht Stimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind allerdings geheim.

5. März 2010 - 12.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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