Vier Rechtsextreme wegen Brandanschlags zu Haftstrafen verurteilt Seite 1 - AFP vom 06.05.2008
Vier Rechtsextreme wegen Brandanschlags zu Haftstrafen verurteilt
Brandsätze gegen von Ausländern bewohntes Haus geworfen
Wegen eines ausländerfeindlich motivierten Brandanschlags hat das Landgericht Nürnberg drei junge Männer und eine Frau zu Jugendstrafen zwischen drei Jahren und fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht befand die 17- bis 19-Jährigen des gemeinschaftlichen Mordversuchs in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung für schuldig, wie ein Justizsprecher am Dienstag mitteilte. Demnach schleuderten die zur rechten Szene zählenden Angeklagten im Oktober 2006 mehrere Brandsätze auf ein vor allem von Ausländern bewohntes Haus im fränkischen Bad Winsheim.
Die Angeklagten hatten das Ziel für ihren Anschlag zufällig ausgesucht, wie sie laut Gericht in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufenden Prozess angaben. Demnach wählten sie das Gebäude, weil auf dem Klingelschild viele ausländisch klingende Namen vermerkt gewesen seien. Die Brandsätze hatten an dem zum Zeitpunkt des Anschlags von 42 Menschen bewohnten Haus nahezu keinen Schaden angerichtet, sie konnten von den Bewohnern gelöscht werden. Die höchste Strafe erhielt mit fünf Jahren und zehn Monaten ein 17-jähriger Angeklagter. Mit drei Jahren die niedrigste Strafe erhielt die 19-jährige Angeklagte. Sie hatte angegeben, bei dem Brandanschlag nur Schmiere gestanden zu haben.
Die beiden übrigen Angeklagten im Alter von 18 und 19 Jahren wurde zusätzlich wegen Störung der Totenruhe in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt, weil sie im Februar 2007 einen jüdischen Friedhof geschändet hatten. Dabei warfen sie 63 Grabsteine um und beschädigten elf Gedenksteine. Der 18-Jährigen hatte darüber hinaus auch noch die Bremsschläuche am Auto seines Stiefvaters durchtrennt, um diesen in einen tödlichen Verkehrsunfall zu verwickeln. Der Mann hatte die Manipulation aber noch rechtzeitig bemerkt.
Kirstin von Graefe, Hamburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Ausländerrecht, Vertragsrecht, allgemein, Mediation und hat Interessensschwerpunkte: Verwaltungsrecht, Urheberrecht.