Hallo,
Ein Postbote aus unserem Ort hat über Monate Waren per Nachname (Handys) über falsche Namen bestellt.
Diese Pakete hat er dann im Postzentrum entwendet und anschließend verkauft.
Es ging um einen Warenwert von knapp 10000€ , und knappe 10 Fälle.
Es ging als um Gewerbsmäßigen Betrug, Verstoß gegen das Postbeheimnis, Diebstahl und Hehlerei.
Gestern war die Verhandlung vor Gericht.
Dabei rausgekommen ist eine Gedstrafe von 2000€ sowie ein Jahr Haft auf Bewährung.
Er war nicht Vorbestraft.
Kommt mir das nur so vor oder ist die Strafe extrem Mild ?
Vielfacher Betrug, sehr milde Strafe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, ist sie nicht. Völlig normales Strafmaß. Bezeichnend ist, dass hier wie so oft die Geldstrafe (die wahrscheinlich Bewährungsauflage ist und keine separate Geldstrafe) zuerst genannt wird und wohl als die "eigentliche" Strafe angesehen wird, obwohl die Freiheitsstrafe de jure die weit schärfere Sanktion ist
Oh ok, da der Postbote ein Kollege von mir ist hat verfolge ich das Thema schon lange. Ich hätte zumindest mit einer sehr hohen Geldstrafe gerechnet.
Er selbst hat sich 1 1/2 Jahre verrückt gemacht ins Gefängnis zu müssen, selbst dann noch als der Anwalt ihm sagte dass das nicht passieren wird.
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Oh ok, da der Postbote ein Kollege von mir ist hat verfolge ich das Thema schon lange. Ich hätte zumindest mit einer sehr hohen Geldstrafe gerechnet.
Er selbst hat sich 1 1/2 Jahre verrückt gemacht ins Gefängnis zu müssen, selbst dann noch als der Anwalt ihm sagte dass das nicht passieren wird.
Wie Streetworker schon schrieb ist dieses Strafmaß im Rahmen des üblichen bei nicht-vorbestraften Delinquenten seiner Schadensklasse.
Das ist gut, denn das hilft dem Lernprozess. Und beim nächsten einschlägigen Fehlverhalten wird er einrücken müssen.ZitatEr selbst hat sich 1 1/2 Jahre verrückt gemacht ins Gefängnis zu müssen :
Davon abgesehen betreffen die 2.000 € auch nur die strafrechtliche Seite.
Denn verursachten Schaden, in Höhe von 10.000 €, können die Geschädigten noch zivilrechtlich von ihm einklagen.
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