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Viele Deutsche gegen Strafe wegen Folterdrohung

AFP VOM 26.2.2003 | Nachrichten - Aktuelles | 15103 Aufrufe
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Folter, Folterverbot, Metzler

- Vermehrte Kritik an Aufweichung des Folterverbots

Die Folterdrohung der Polizei im Fall Jakob von Metzler stößt in der Bevölkerung laut einer Umfrage auf breites Verständnis. 63 Prozent der rund tausend Befragten seien der Ansicht, dass das Vorgehen des Frankfurter Polizeivizes Wolfgang Daschner nicht bestraft werden solle, berichtete der "Stern". Die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), forderte hingegen von der Öffentlichkeit eine deutliche Absage an eine Aufweichung des Folterverbots. Der Ärzteverband Marburger Bund sprach sich gegen die Gewaltanwendung an Gefangenen unter ärztlicher Aufsicht aus.

Sonntag-Wolgast forderte, die Debatte müsse in einem eindeutigen Votum des gesamten Parlamentes gipfeln: "Keine Folter in der Bundesrepublik". Der Ärzteverband Marburger Bund sprach sich gegen die Gewaltanwendung an Gefangenen unter ärztlicher Aufsicht aus. Es sei "unverständlich und entsetzlich", wie in einem demokratischen Rechtsstaat Politiker, Wissenschaftler und Polizeiführer die Anwendung von Folter zur Erzwingung von Geständnissen mit der Anwesenheit von Ärzten zu rechtfertigen versuchten. Der Vorsitzende des Ärzteverbandes sagte: "Wir wenden uns strikt dagegen, dass Ärzte wie in manchen Diktaturen Folterpraktiken beiwohnen oder sich gar daran beteiligen". Es stelle eine "Perversion des Denkens" dar, Folterungen in Anwesenheit von Ärzten als sinnvoll zu rechtfertigen.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl warf Unions-Politikern wie dem brandenburgischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vor, die Debatte um die umstrittenen Vernehmungsmethoden der Frankfurter Polizei zum politischen Tabubruch zu benutzen. Schönbohm hatte dem Fernsehsender "Phoenix" gesagt, wenn durch Terroristen eine Gefahr für eine Vielzahl von Menschen drohe, müsse über Folter nachgedacht werden.

Daschner hatte bei der Vernehmung des mittlerweile wegen Mordes angeklagten Magnus G. die Androhung von Gewalt angeordnet. Er hatte dies damit begründet, dass er auf diese Weise das Versteck des von Magnus G. entführten Kindes habe herausfinden wollen. Notfalls hatte Daschner die Gewaltdrohung auch umsetzen wollen.

26. Februar 2003 - 17.20 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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