Videoüberwachung mit Tonaufnahme

2. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Floush_r
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Videoüberwachung mit Tonaufnahme

Hallo,
Ich bin vor einem Jahr in ein neues Haus gezogen. Unser dortiger Nachbar hat einen Hund der rein im Zwinger gehalten wird.Seit Monaten können meine Frau und ich nicht mehr durchschlafen weil der Hund nachts immerwieder bellt,und das manchmal bis zu einer Stunde. Bei gesprächen mit den Nachbarn den Hund doch nachts ins Haus zuholen wurden ignoriert. Bei der Polizei bekamen wir die Information, sie können ohne Nachweiß über dauer und Uhrzeit der bellatacken nichts machen. Ich wollte jetzt eine Kamera besorgen die auch Ton aufnimmt um einen Beweis zu haben. Jedochhat ein Bekannter bedenken angemeldet was den Datenschutz angeht. Die Kamera soll bei uns am Hintereingang aufgestellt werden und nur unsere Tür filmen jedoch hört man da den Hund sehr gut. Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder einen Vorschlag hat was ich alternativ machen kann.

Lg und Danke


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Wenn euch das Gebelle sowieso aufweckt, könnt ihr doch anlaßbezogen filmen und müßt keine Überwachung installieren.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Floush_r
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Das stimmt. Es wäre anderst aber einfacher und man müsste sich gerade jetzt, wenn es z.B. regnet oder kalt ist nicht rausstellen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Es wäre anderst aber einfacher und man müsste sich gerade jetzt, wenn es z.B. regnet oder kalt ist nicht rausstellen. <hr size=1 noshade>

Die Dinger gibt es auch mit Fernbedienung
:)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Wenn die Kamera euer Grundstück filmt ist das ok.
Die Bell-Zeiten kann man auch schriftlich protokollieren.

Um etwas Schwung reinzubringen: Wendet euch an eine Tierschutzorganisation - ob der Hund überhaupt richtig gehalten wird.

Habt ihr nicht noch mehr Nachbarn im Umkreis, mit denen könnte zusammen ein Lärmprotokoll führen und die Sache anzeigen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Floush_r
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten.
Mit der Nachbarschaft ist das hier so eine Sache. Bloß nix machen was die Nachbarschaft irgendwie gefährden könnte.
Wie sieht es den jetzt aber Rechtlich aus? Darf ich eine Kamera mit Ton betreiben? Wo liegt den der Unterschied, ob ein Rekorder Bild und Ton aufzeichnet oder ob ich mit einer Handkamera dastehe und alles Aufnehme?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Du darfst das Nachbargrundstück nicht filmen: Wenn du aber auf deinem Grundstück die Kamera laufen lässt und die nimmt Geräusche der Umgebung auf, sehe ich kein rechtliches Problem.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cerberus90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das nicht öffentlich gesprochene Wort aufzuzeichnen ist eine Straftat, vgl. http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html. Ich gehe aber davon aus, dass man den Hund in EUREM Haus hören kann und fremde Menschen die sich unterhalten NICHT. Also warum nicht in den eigenen vier Wänden aufnehmen?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Die Aufnahme bringt doch sowieso nichts.

Zeitstempel kann man manipulieren und Hundegebell auch überall aufzeichnen.

Warum hier ein normales Lärmprotokoll, das von euch unterschrieben wird, nicht ausreichen soll, erschließt sich mir nicht.

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2x Hilfreiche Antwort


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