Guten Abend!
Worauf muss ich achten, wenn ich eine Videoüberwachungs Kamera an meiner Mietwohnung in einem Mehrfamilien Miethaus einrichten möchte?
LG,Interessant!
Videoüberwachung in einemMehrfamilienhaus
24. Januar 2017
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Frage vom 24. Januar 2017 | 23:39
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
Videoüberwachung in einemMehrfamilienhaus
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#1
Antwort vom 24. Januar 2017 | 23:42
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Auf nix, solange das Ding in Ihrer Wohnung hängt und nur Sie damit filmt ist alles paletti.
#2
Antwort vom 25. Januar 2017 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWorauf muss ich achten, wenn ich eine Videoüberwachungs Kamera an meiner Mietwohnung in einem Mehrfamilien Miethaus einrichten möchte? :
Auf die Einhaltung der Gesetzgebung welche die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der anderen Mieter und der Bescuher des Hauses betreffen.
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#3
Antwort vom 25. Januar 2017 | 06:17
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
Entschuldigung,da habe ich mich falsch ausgedeückt. Mit in meiner Wohnung meinte ich eigentlich mehr von meiner Wohnung aus die nähere Umgebung,z.B. Terasse usw. ,also den Bereich der noch bzu meiner Wohnung gehört.
Aber trotzdem vielen Dank für Eure Bemühungen.
LG,Interessant100!
#4
Antwort vom 25. Januar 2017 | 09:21
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatEntschuldigung,da habe ich mich falsch ausgedeückt. Mit in meiner Wohnung meinte ich eigentlich mehr von meiner Wohnung aus die nähere Umgebung,z.B. Terasse usw. ,also den Bereich der noch bzu meiner Wohnung gehört. :
Aber trotzdem vielen Dank für Eure Bemühungen.
LG,Interessant100!
#2
Zitat:Auf die Einhaltung der Gesetzgebung welche die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der anderen Mieter und der Bescuher des Hauses betreffen.
#5
Antwort vom 25. Januar 2017 | 18:38
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
Es gibt einen Parkplatz hinter dem Miethaus,Privatparkplatz.Ich darf, wenn ich es richtig verstehe, keine Aufnahmen machen von diesem Privatparkplatz?
LG,Interessant!00!
#6
Antwort vom 25. Januar 2017 | 18:39
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Vom leeren Platz? Ja.
#7
Antwort vom 25. Januar 2017 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatIch darf, wenn ich es richtig verstehe, keine Aufnahmen machen von diesem Privatparkplatz? :
Kommt auf die Umstände an.
Ist er so privat das nur der Überwacher Zugang zu dem Privatparkplatz hat?
Ansonsten gibt es noch Ausnahmen, wenn er "berechtigtes Interesse" an der Überwachung hat. Diese Hürde ist aber extrem hoch ...
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